Diskussion zum Rückruf 25SC4 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku

  • Clever von Ford, oder? Oje ... dadurch müssen praktisch nirgendwo komplette HV-Batteriepacks ausgetauscht werden.

    Einfach das Ganze softwareseitig kaschieren. Simpel und billig. 8o


    Die Software lädt keine einzelnen Zellen, sondern den gesamten Akku.

    Es gibt höchstens eine Erkennung bzw. Begrenzung auf einen bestimmten Ladezustand. Und beim vollständigen Laden besteht ein höheres Risiko für ein Thermal Venting. In welchen Zellen das dann genau auftreten würde ... das bleibt abzuwarten.


    Mit anderen Worten: Man reduziert das Risiko von Problemen mit defekten Zellen künftig einfach dauerhaft.

    Anders gesagt: Das Laden NACH dem 25SC4-Update – was sie dann als 100 % bezeichnen – entspricht ungefähr der 80-%-Ladeanweisung, die aktuell gilt.

    Genial, oder?


    Oder hucky0611 ist das nicht richtig?

    (hoffe schon, aber denke nicht)


    Das Ziel ist übrigens nicht, die Reichweite zu begrenzen. Das ist lediglich eine „Produkteigenschaft“ des geringeren Ladezustands. :S

    Also ja, es stimmt nicht. Oder vielleicht gerade doch – zumindest aus Sicht von Ford.

  • ...und dann bleibt noch die Frage, ob der Leasing-Kunde oder Eigentümer im KZP 23B64 oder RR 25sc4 mit seinem Werkstattauftrag dem als "Abhilfe" der Kurzschluss- und Brandgefahr deklarierten Update mit seinen "potenziellen" Einschränkungen für die Fahrzeugnutzung (juristisch) konkludent zustimmt und dadurch seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auf das Auto gegen schlechtere Garantieversprechen auf den Akku eintauscht, weil sein neuer Vertrag zur Garantie gesetzlichen Ansprüchen vorgehen würde. Ja, ich kann vertraglich auf gesetzliche Ansprüche verzichten, ab nur, wenn ich informiert bin, was ich tue und die Folgen will. Sonst lasse ich erstmal die Finger vom Update-Angebot. Vom KBA habe ich nichts Neues gelesen oder gehört.

  • Also Mercedes hatte das ganze ja mit nur Software Update auch probiert und sind damit gescheitert. So weit ich das nachlesen konnte, müssen sie jetzt die Akku austauschen. Könnte also noch spannend werden, auch wenn das eigentlich nur noch nervt.

  • Naja spannend, in meinen Augen ist das glasklarer Betrug. Meine größte Sorge is, das ich da hinterrucks ohne meinem Wissen dem ganzen zustimme, indem ich morgen das Update mache.

    Auch mit zurück geben, wie sieht das aus bei freiem Händler und Gebrauchtkauf?

    Mann mann is ja schlimm das ganze

  • Was mir auch noch durch den Kopf geht:


    Die Typgenehmigung des Kuga PHEV basiert ja auf einer bestimmten Reichweite, einem bestimmten Emissionswert usw.

    Werden diese Eigenschaften durch das 25SC4-Update jetzt nicht eingeschränkt? Und inwieweit hat man dann offiziell überhaupt noch das Fahrzeug, das man ursprünglich gekauft hat? :/

  • Also Mercedes hatte das ganze ja mit nur Software Update auch probiert und sind damit gescheitert. So weit ich das nachlesen konnte, müssen sie jetzt die Akku austauschen. Könnte also noch spannend werden, auch wenn das eigentlich nur noch nervt.

    Das war 1. auch mein erster Gedanke, als ich vom Ford-Update erfuhr und kann dies deshalb 2. absolut nicht nachvollziehen, da dies ja nun förmlich nach juristischen Konsequenzen schreit!

    Vignale, PHEV, Platinum White Metallic, 20 Zöller, alle Pakete, Alarmanlage - kurz gesagt "all inclusive"


    Bestellt am: 28.12.2021 Gebaut: 22.07.2022 - Anlieferung: 01.09.2022 - Übergabe war: 09.09.2022 - leider ohne Kicksensor - Nachrüstung: 03.02.2023

  • Was mir auch noch durch den Kopf geht:


    Die Typgenehmigung des Kuga PHEV basiert ja auf einer bestimmten Reichweite, einem bestimmten Emissionswert usw.

    Werden diese Eigenschaften durch das 25SC4-Update jetzt nicht eingeschränkt? Und inwieweit hat man dann offiziell überhaupt noch das Fahrzeug, das man ursprünglich gekauft hat? :/

    Falls du auf das “E” im Kennzeichen hinaus willst:

    Da ist die Reglung imho eine Oder-Regelung, die auch der geupdatete Ford erfüllen sollte…


    Wenn das stimmt, was der ADAC da schreibt:


    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/elektroauto-kennzeichen/#voraussetzungen-fuer-ein-e-kennzeichen


    Grüße

  • Was mir auch noch durch den Kopf geht:


    Die Typgenehmigung des Kuga PHEV basiert ja auf einer bestimmten Reichweite, einem bestimmten Emissionswert usw.

    Werden diese Eigenschaften durch das 25SC4-Update jetzt nicht eingeschränkt? Und inwieweit hat man dann offiziell überhaupt noch das Fahrzeug, das man ursprünglich gekauft hat? :/

    Darum warte ich ab, wie das KBA den Rückruf 25sc4 "begleitet" und ob ich ein offizielles Rückrufschreiben mit dem KBA-Aktenzeichen erhalte.

    Ein KZP-Angebot oder eine Ford-Abhilfe ohne ausdrückliche behördliche Anordnung des KBA akzeptiere ich nicht mehr nicht ohne Rechtsbeistand. Die Dummheit habe ich mit meinem alten Kuga-PHEV begangen. Passiert mir nicht nochmal mit dem Ersatzfahrzeug.

    Mir liegt bisher kein KBA-Rückruf mit der Anordnung zur angeblichen Abhilfe der Ford-Akku-Probleme des bei der Behörde registrierten Rückrufs 15919R wegen desselben Problems vor. M. E. versucht Ford mit dem Update zu seinem herstellerspezifisch umettikettierten RR 25sc4 bzw. KZP 23B64 den KBA-Rückruf 15919R auf Kosten der Leasing-Nehmer und Käufer des Kuga-PHEV zu unterlaufen, um die behördliche Verfügung von Maßnahmen und insbesondere Hardware-Nachbesserungen oder -austausche der Akkus auf Herstellerkosten i. R. d. ges. Gewährleistung zu vermeiden.