Was mir auch noch durch den Kopf geht:
Die Typgenehmigung des Kuga PHEV basiert ja auf einer bestimmten Reichweite, einem bestimmten Emissionswert usw.
Werden diese Eigenschaften durch das 25SC4-Update jetzt nicht eingeschränkt? Und inwieweit hat man dann offiziell überhaupt noch das Fahrzeug, das man ursprünglich gekauft hat?
Falls du auf das “E” im Kennzeichen hinaus willst:
Da ist die Reglung imho eine Oder-Regelung, die auch der geupdatete Ford erfüllen sollte…
Wenn das stimmt, was der ADAC da schreibt:
Grüße