Alles anzeigenMoin moin,
bei aktuellen Rechnungen muss die Mehrwertsteuer mit 19% angegeben werden, denn dieser Satz gilt ja aktuell!
Bei den Kunden, die beim Satz von 16% bestellt haben, soll es einen Ausgleich für die höhere Mehrwertsteuer in gleicher Höhe auf der Rechnung gewährt werden, so dass der Kunde "unterm Strich" das gleiche zahlt, wie beim verminderten Steuersatz.
Gruß Jörg
… ich glaube, du irrst da ein bisschen:
So wie ich das in Erinnerung habe, gilt das nicht bis zum 31.12.2020 sondern nur, wenn der Lieferzeitpunkt für das letzte Jahr beschrieben war, die Bestellung mithin bis zum 31.08.2020 erfolgte… wenn ich mich irre, freue ich mich für alle, die die 3% verrechnet bekommen??
Gruß