Beiträge von Kunde1974

    Das scheint aber eher nicht die Regel nach dem Update zu sein, du bist der Erste von dem ich lese, dass er ein solches Verhalten nach dem Update hat.

    ...danke für den Hinweis! Deshalb habe Ich nochmal meine Unterlagen kontrolliert und festgestellt, dass mein erstes Reklamationschreiben über das Ladeverhalten bereits im März 2025 rausgegangen ist. Das Update wurde erst Ende Mai aufgespielt. Zum Ladeverhalten hatte ich damals sogar eine vorher-nachher Doku für die Werkstatt gemacht (Anlage). Entschuldigung für meine falsche Erinnerung, das Problem hatte ich tatsächlich VOR dem Update festgestellt und dokumentiert!

    Die "Laderaten" in der Anlage sind NICHT zutreffend gemessen, sondern werden offenbar in der App oder vom Bordcomputer aus der ANSCHLUSSdauer an Wallbox bzw. Stromnetz "errechnet" und nicht aus der tatsächlichen LADEdauer.

    Vielleicht sollte mal wieder daran erinnert werden, dass 99% der in Kuga PHEV verbauten Akkus fehlerfrei sind. Nur in 1% der Akkus sind vermutlich Zellen verbaut, deren Separatorschicht eventuell durchschlagen kann. Die Aufgabe der Software ist es lediglich, diese Akkus rechtzeitig ausfindig zu machen, bevor es zu einem Zellenschluss kommt. Die Lösung des Problems ist es dann, in diesen Fällen die Akkus zu tauschen. Die Software ist also nicht die Lösung, sondern nur Mittel zum Zweck.

    Aus welcher Quelle stammt die Information, dass die Aufgabe der Software "lediglich ist, diese Akkus rechtzeitig zu identifizieren, bevor es zu einem Zellenschluss kommt."? Aus welcher Quelle stammt die Information: "...die Lösung des Problems ist es dann, in diesen Fällen die Akkus zu tauschen"? Ich habe dazu keine Aussage vonFord, in den sonstigen Rückrufquellen oder beim KBA gefunden. Bei meinem früheren Kuga-Update habe ich auch keine Rückmeldung erhalten, ob der Akku getauscht werden müsste oder fehlerfrei war, sondern nur im Fahrzeugbetrieb festgestellt, dass Ladeleistung, -Kapazität und elektrische Reichweite 15% gegenüber Datenblättern und Prospektangaben von Ford reduziert waren. Diese Erfahrung und die Informationsverweigerung von Ford zu Zweck und Wirkung des ersten Updates waren die Gründe für meinen Fahrzeugtausch nach dem ersten Rückruf. Nochmal lasse ich mich ohne transparente technische Offenlegung der Ziele und Auswirkungen des weiteren Updates nicht auf eine Softwarelösung ein.

    Da habe ich mal meinen Rückruf-geplagten PHEV eingegeben, den ich letztes Jahr glücklicherweise zurückgeben konnte während noch der Rückruf 24S79 lief (HV-Batterie Kurzschluss-Gefahr, Laden verboten , nur EV-Auto):


    RR25SC4.JPG


    Der ist also auch wieder mit dabei und mir tut der Käufer meines Leasing-Rückläufers leid, der nun den Staffelstab zum Rückruf-Marathon von mir übernommen hat.

    ...wenn's nur beim Rückrufärger bliebe und danach keine weiteren technischen Einschränkungen bestünden, wär's ja erträglich. Da aber von Zellproblemen mit Kurzschlussgefahr die Rede ist, kann ich mir das nicht vorstellen, weil Software-Updates ja nur das BMS betreffen und nicht die Hardware-Zellprobleme ohne Verringerung der elektrischen Leistung oder Kapazität zur Beseitigung der Kurzschluss- und Brandgefahr beseitigen dürften.

    Wie kann man nach einem Gebrauchtwagenkauf prüfen, ob alle Probleme (=Rückrufe des KBA) ordnungsgemäß in einer Werkstatt behoben wurden ?

    nur für den Fahrzeugtyp allgemein über: https://www.ford.de/hilfe/anle…f-fuer-mein-ford-fahrzeug

    mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer für das individuelle Gebrauchtfahrzeug: https://www.ford.de/hilfe/r%C3%BCckrufe

    Mein Fahrzeug ist dort bereits "positiv", in der App oder postalisch nocht nicht. Entscheidend für die rechtliche Wirksamkeit ist zwar nur das postalische Schreiben, die digitalen Vorboten siond aber starke Indizien, dass die Ford-Werkstätten/Vertragsverkäufer die Information auch schon haben.

    Im Inspektionsbericht des Mechanikers sind unterhalb des Kastens mit den Fahrzeugdaten "Ausstehende Seervice-Aktionen" standardmäßig als Wartungsmaßnahmen eingetragen. Im Digitalen Service Nachweis, "Kopie für den Kunden" sind in der rechten Spalte unter "Zusätzliche Wartungsarbeiten/offene Serviceaktionen" als "durchgeführt" oder "nicht durchgeführt" zu dokumentieren. Beide Vordrucke gehören zu jedem Werkstattaufenthalt in einer Vertragswerkstatt.

    Projekt Kuga PHEV: "Das Problem mit dem hier in Rede stehenden Rückruf dürfte sein, dass sowas wie Reichweite letztendlich keine verbindliche Angabe beinhaltet, sondern vielmehr eine „bis-zu-Regelung“ unter Berücksichtigung der WLTP-Reichweite. Also hierauf begründet einen Sachmangel zu stützen, wird nicht so einfach sein."

    Sehe ich anders: Die WLTP-Reichweite ist zwar eine von Fahrprofil und Umweltbedingungen abhängige "bis -zu-Regelung" aber unter allen Bedingungen und Fahrprofilen mathematisch von der Ladekapazität als unverrückbare Konstante berechnet. Weniger Netto-Lade-Kapazität schränkt die Reichweite-Versprechen laut Prospekt ein. Selbst die die staatlichen Förderbedingungen für E-Fahrzeuge sind genau auf diese technisch bedingten Reichweiten-Berechnungen abgestimmt. Da mache ich mir wenig Sorgen bzgl. Gutachter oder Richter-Meinungen.

    Kuga-Stromer: Ich habe noch keinen postalischen Rückruf erhalten, der juristisch eine Update-Pflicht begründen könnte. Alle mir vorliegenden Informationen über den erneuten Rückruf sind nicht mit einer verbindlichen Anordnung des KBA als Behörde gegenüber betroffenen Fahrzeughaltern verbunden, die Ladefunktionen, den Betrieb und/oder den Softwarestand meines Fahrzeugs zu ändern. Ebenso liegt mir keine Rechtsbehelfsbelehrung vor, dass bei Nicht-Befolgung der Ford-Aussagen die EU-Typzulassung, Allgemeine Betriebserlaubnis oder Zulassung meines Fahrzeugs beschränkt oder aufgehoben würde. In allen bisherigen Veröffentlichung ist nur von Soll- und Empfehlungsangaben des Herstellers die Rede, verbindliche behördliche Verfügungen gegen die Fahrzeughalter in Deutschland mit Rechtsbehelfs- und -folgenbelehrung habe ich nicht gefunden.

    Sollte das noch kommen, wäre die zivilrechtliche Sachmangelrüge erst recht begründet, weil der Sicherheitsmangel im Einvernehmen mit Ford behördlich festgestellt wäre.

    So lange ich keine behördliche Verhaltensanordnung durch Verwaltungsakt habe, verfahre ich einfach weiter nach Betriebsanleitung.