Außerdem gelten zum Bestell- und Kaufvorgang auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In meiner ausgehändigten AGB steht z.B unter
IV. Lieferung und Lieferverzug
Absatz 4
"Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind."
Ähnliches steht sicher auch in eueren AGB'S.
Das Fehlen der SRA als nicht zumutbar darzustellen wird sicher schwierig werden, da eine technische und gesetzliche Voraussetzung dafür nur bei Xenon-Leuchten besteht, nicht bei LED's.
Da die SRA auch nie in den Preislisten als einzelne Bestellposition aufgeführt war, sondern immer nur Bestandteil einer bestimmten Ausstattung (X-Varianten und Technologie-Paket), wird sich eine Preisminderung auch nicht einklagen lassen.
Auch mein Händler hat erst auf meine Nachfrage von der Änderung mit der SRA erfahren.
Es ist schon eine große Sauerei, dass Ford die Informationen nicht an die Händler weitergegeben hat, damit diese Ihre Kunden vorzeitig mitteilen kann, dass die Bestellung nur in abgeänderter Form stattfindet.
Das mussten die Kunden erst bei der Auslieferung selbst feststellen.