Meiner wurde am Dienstag zugelassen.
Das E ist auf Kennzeichen, sowie Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 eingetragen.
Auf der Umweltplakette ist aber bei mir kein E.
Meiner wurde am Dienstag zugelassen.
Das E ist auf Kennzeichen, sowie Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 eingetragen.
Auf der Umweltplakette ist aber bei mir kein E.
Da ich zum größten Teil zu Hause oder am Arbeitsplatz laden kann, benötige ich nur für einige wenige Langstrecken eine Ladekarte.
Dafür erscheint mir als ADAC-Mitglied das Angebot mit der EnBW-Karte und dem speziellen ADAC-Tarif als gut geeignet.
Keine Grundgebühr und ein vernünftiger kW/h-Preis.
Ebenso eine kostenfreie Karte zur App, falls diese mal nicht funktioniert.
Gratuliere,wohl doch kein Auslieferverbot.
Na ja, er hat nichts gesagt und ich habe ihn nicht gefragt.
Lag aber vielleicht auch daran, dass heute der letzte Tag für seine Quartalszulassungsmengen war.
Davon hängt seine Händlerrabatt fürs nächste Quartal ab,
Morgen muss ich noch mal bei ihm vorbeischauen wegen der Rechnung, Dafür hatte er heute keine Zeit.
Da werde ich dann noch man nachhaken.
Geschafft !!!
Heute Nachmittag war die Übergabe.
Nach den ersten Test-Kilometern hängt er nun an der Wallbox.
So richtig ausprobieren kann ich ihn aber erst am Wochenende.
Meine Übergabe ist für morgen, 30.06.2020 geplant.
Heute Morgen war im Etis auch noch der Auslieferungsstop vermerkt.
Jetzt ist aber nicht mehr vorhanden.
Bin gespannt auf morgen.
Ich habe heute zum ersten Mal meinen Neuen beim Händler gesehen.
Anbei ein paar Bilder nach dem Motto
"Treffen der Generationen"
Übrigens konnte ich auch keine SRA finden.
(Aber auf die kann ich gerne verzichten.)
Am Montag Abend gebe ich den MK2 ab.
Am Dienstag dann Anmeldung mit Kennzeichenübernahme vom Vorgänger (+E) durch den Händler.
Ich habe gerade einen Anruf von meinem Verkäufer erhalten.
Anmeldung und Auslieferung am Di. 30.06.2020
Oder einfach ein kleiner Schiebe-Schalter als Alternative zum Bewegungssensor, mit dem man den Schlüssel selbst abschalten kann, wenn man sich in unsicherer Umgebung befindet.
Außerdem gelten zum Bestell- und Kaufvorgang auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In meiner ausgehändigten AGB steht z.B unter
IV. Lieferung und Lieferverzug
Absatz 4
"Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind."
Ähnliches steht sicher auch in eueren AGB'S.
Das Fehlen der SRA als nicht zumutbar darzustellen wird sicher schwierig werden, da eine technische und gesetzliche Voraussetzung dafür nur bei Xenon-Leuchten besteht, nicht bei LED's.
Da die SRA auch nie in den Preislisten als einzelne Bestellposition aufgeführt war, sondern immer nur Bestandteil einer bestimmten Ausstattung (X-Varianten und Technologie-Paket), wird sich eine Preisminderung auch nicht einklagen lassen.
Auch mein Händler hat erst auf meine Nachfrage von der Änderung mit der SRA erfahren.
Es ist schon eine große Sauerei, dass Ford die Informationen nicht an die Händler weitergegeben hat, damit diese Ihre Kunden vorzeitig mitteilen kann, dass die Bestellung nur in abgeänderter Form stattfindet.
Das mussten die Kunden erst bei der Auslieferung selbst feststellen.
Eine VIN = Fahrgestellnummer wird erst erstellt, wenn die Produktion im Werk eingeplant ist, also meistens erst kurz vor dem Montagetermin, da Baujahr und Monat in der VIN enthalten sind.