Ich frage dann gar nicht erst nach, bei mir sind die Doppelverriegelungsschlösser dann wohl auch nicht verbaut.
Gemäß Kuga Produktmanagement bei keinem Kuga MK3 FL
Ich frage dann gar nicht erst nach, bei mir sind die Doppelverriegelungsschlösser dann wohl auch nicht verbaut.
Gemäß Kuga Produktmanagement bei keinem Kuga MK3 FL
Gemäß Kuga Produktmanagement bei keinem Kuga MK3 FL
Da frage ich mich allerdings, warum man im Konfigurator noch die Option
„Diebstahl-Alarmanlage mit Zweiklanghorn inkl. Doppelverriegelung und Innenraumüberwachung“
für € 400 hinzufügen kann.
Da frage ich mich allerdings, warum man im Konfigurator noch die Option
„Diebstahl-Alarmanlage mit Zweiklanghorn inkl. Doppelverriegelung und Innenraumüberwachung“
für € 400 hinzufügen kann.
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Weil Ford dafür zusätzlich kassieren kann, wenn du es konfigurierst.
Die Innenraumüberwachung hat unserer übrigens - hab ich getestet.
Ob ich die Doppelverriegelung wirklich vermisse - vermutlich nicht.
Guten Morgen. Ich habe gestern den Kuga nach knapp 20tkm abgeben müssen wegen angezeigtem notwendigen Ölwechsel. Die Werkstatt macht gleich die 30tkm Durchsicht draus wegen der Unklarheiten mit den bestehenden inkludierten Leistungen bei Ford plus, was ich habe. Bei der Gelegenheit habe ich den "Mangel" nicht funktionieren der Doppelverriegelung angezeigt, mal gucken, was passiert. Werde berichten.
so, hier der aktuelle Stand....Ford weigert sich hier irgendwas zu machen, im Leasingvertrag stände auch u.a., daß Änderungen am Fahrzeug, die im Zeitraum von Bestellung und Produktion bis Auslieferung von Ford vorgenommen werden, vom Käufer hinzunehmen sind, solange sie zumutbar sind......alles klar, oder?
Diese Passage steht auch in meinem Kaufvertrag von 2021. Bei mir wurden ebenfalls einige Komponenten weggelassen. Leider habe ich es erst später, nicht bei der Übergabe (während der Coronazeit) gemerkt.
Auch bei anderen Herstellern passiert das, z.B Wegfall der Motorabdeckung bei meinem Seat.
Wer will, kann die Liste gern ergänzen.
PS: die fordinterne mail an den Händler diesbezüglich sagte übrigens, daß der Kunde diesen Mangel gleich bei der Übernahme des Fahrzeuges hätte anzeigen müssen....jetzt nach knapp einem Jahr (habe ich jetzt mit der ersten Durchsicht angezeigt) ist sein Anspruch auf Mangelbeseitigung schon "erloschen"......also heißt das für mich im Umkehrschluß, daß beim nächsten Fahrzeug zur Übernahme erstmal stundenlang sämtlichste Funktionen gem. Kaufvertrag durchgecheckt werden müssten..... die spinnen doch!
PS: die fordinterne mail an den Händler diesbezüglich sagte übrigens, daß der Kunde diesen Mangel gleich bei der Übernahme des Fahrzeuges hätte anzeigen müssen....jetzt nach knapp einem Jahr (habe ich jetzt mit der ersten Durchsicht angezeigt) ist sein Anspruch auf Mangelbeseitigung schon "erloschen"
Lies nach beim ADAC Hinweise. Dann weißt du, dass Ford im Unrecht ist.
Dort steht auch, wie du vorgehen musst.
die spinnen doch!
Ich bin es (leider) nicht anders gewohnt.
Wenn man erst nach einem Jahr merkt, dass ein Feature fehlt, kann einem die Funktion aber nicht so wichtig sein
Unabhängig davon, dass es natürlich ein Unding ist Features einfach wegfallen zu lassen