Es wird aber anscheinend auch nicht kommuniziert, dass die Service-Gutscheine für die entstandenen Unannehmlichkeiten sind.
Davon steht nichts im Anschreiben (davon ausgehend, dass es keine mehreren verschiedenen Fassungen dieses Schreibens gibt). Und was dort nicht gehannt wird, darüber braucht man nicht zu spekulieren.
Die vertragliche Garantieerweiterung bezieht sich nur auf die Degradation des Akkus und den SOH innerhalb der genannten Grenzen, nicht auf die auf 24 Monate begrenzte gesetzliche Gewährleistung der rechtlichen Haftung für technische Produktionsfehler, die explizit Grund für diesen Rückruf und die "Abhilfe" durch das Update sind.
Auf was sich die Garantieverlängerung bezieht, steht ebenfalls expressis verbis im Schreiben, und zwar auf die mögliche Reichweitenverringerung um bis zu 12 % falls der neu eingeführte Algorithmus zum Wohle des Akkus eingreift.
Die gesetzliche Produkthaftung, eine völlig andere gesetzliche Regelung, ist für die meisten der hier in Rede stehenden Fahrzeuge bereits abgelaufen (Beweislastumkehr nach 12 Monaten). Sie kann also kein "expliziter" Grund für die durch den Rückruf erfolgte Nachrüstung sein. Bitte nicht immer wieder neue Sachen in den Ring werfen, die garnicht stichhaltig sein können.