Diskussion zum Rückruf 25SC4 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku

  • Es ist interessant zu sehen wieviele Leute sich noch für Ford einsetzen und diesen erheblichen Mangel herunterspielen....

    Wenn ein Rückruf über das KBA läuft ist es ein meist sicherheitsrelevanter Mangel....

    Das bestätigt Ford auch selbst (siehe Screenshot)....

    Da der Mangel höchstwahrscheinlich nicht dauerhaft und ausreichend über eine Software Update behoben werden kann, rechne ich mit einer Rückabwicklung.

    Ich habe das Zitat auf die Punkte zusammengefasst, auf die ich antworte:

    Ich setze mich nicht für Ford ein, wenn ich auf Tatsachen hinweise: Mit dem Rückrufschreiben habe ich keinen Hinweis von Ford auf einen erkannten Mangel an meinem Fahrzueg erhalten, sondern lediglich den Hinweis, dass Ford an einem Software-Update arbeitet, das erkennen soll, ob mein Fahrzeug, speziell der HV-Akku einen Mangel aufweist, der bisher in ca. 7 Jahren bei einem niedrigen Promill-Anteil der Baureihe aufgetreten ist. Niemand weiß, ob mein Kuga einen Mangel hat, erst recht kann ich daher keinen "erheblichen Mangel" herunterspielen. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich durch diese Unterstellungen und tendenziösen Formulierungen im ersten Satz des Zitats zu meiner vermeintlich Parteilichkeit ziemlich ärgere, da sie mich persönlich betreffen und nicht den Sachverhalt.

    Der 2. Satz ist daher entlarvend: "...meist...Mangel", also nur statistisch "mutmaßlich"!

    Der 3. Satz ist objektiv falsch: Der Screenshot enthält nur die allgemeine Definition eines Rückrufs und den einschränkenden Satz (Zitat!): "Es kann erforderlich sein, dass Sie Ihr Fahrzeug zur Wartung zum Ford-Partner bringen müssen". Ford bestätigt damit nur, dass da vielleicht was kommen könnte, aber doch keinen konkreten Mangel meines Kuga!

    Wie wenige hundert Posts versucht haben zu erklären: Das angekündigte Software-Update soll die Überwachung von Indizien für einen statistisch nicht auszuschließenden potenziellen Mangel an meinem Kuga verbessern.

    Vor diesem Hintergrund lade und fahre ich meinen Kuga weiter wie bisher, warte auf den Rückruf zum konkreten Update und die 120 € von Ford.

    Zum 4. Satz: Viel Glück mit der Rückabwicklung!

    In diesem Forum setze ich meine Kenntnisse, Erfahrungen und Meinung nicht für oder gegen Ford oder einen anderen Konzern ein, sondern äußere Diskussionsbeiträge zu einem Sachthema zwischen Kuga-Haltern.

  • Die Kanzlei hat zwar in einem außergerichtlichen Vergleich mit einem FFH eine Fahrzeugrückgabe verhandelt und das als Erfolg veröffentlicht. Juristisch hat sich in diesem erstinstanzlich angeklagten Fall nur ein kleines Autohaus gegenüber dem professionellen Dauer-Verbands-Kläger "ergeben", um jahre-lange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Es gibt keinen einzigen Präzendenzfall des Deutschen Gerichtswesens für ein Rückabwicklungsanspruch für eine abstrakte Gefahr eines Mangels.

  • Es IST ein sicherheitsrelevanter Mangel, sonst würde es nicht als ProduktSICHERHEITSrückruf veröffentlicht werden. Dann würde man es als Servicemaßnahme umschreiben. Das klingt deutlich weniger dramatisch. Und dann wäre keine Nutzungseinschränkung, egal wie geringfügig die für einige Leute erscheinen mag, empfohlen worden.

    Mein Kuga ist vom "Rückruf" betroffen, weil sein HV-Akku fehlerhaft sein könnte. Trotz behördlicher Beteiligung des strengen KBA am "Rückruf" muss ich nichts tun, sondern soll nur bis zu 80% laden und auto-EV wählen und abwarten. Ich warte also ab. Dadurch wird meine Nutzung garnicht eingeschränkt

  • Kunde1974


    Ich bin da grundsätzlich schon bei dir…(das dürfte ja kein Geheimnis sein, wenn man den Verlauf dieses Fadens aufmerksam verfolgt).

    In einem kleinen, aber irgendwo doch entscheidenden Punkt, divergieren unsere Meinungen allerdings:


    Es geht um den „Mangel“. Ich finde, hier muss zweigleisig bewertet werden:


    - Ob faktisch bei den jeweiligen Fahrzeugen ein Mangel vorliegt, wird sich wohl erst später zeigen, nämlich dann, wenn der Akku und seine Komponenten soweit überprüft sind (egal ob durch eine Software oder durch Öffnen der entsprechenden Komponenten) - da bin ich noch bei dir…


    - Für den Kunden liegt allerdings nach meiner unmaßgeblichen Beurteilung dann aber doch ein objektiv existierender Mangel vor, denn er kann das Fahrzeug nach „Empfehlung/Anregung/Ersuchen“ (oder wie immer man das nennen mag, was Ford hier ausspricht) des Herstellers nicht so nutzen, wie er es gerne möchte, er soll ja vorsorglich nicht auf 100% laden. Diese Ladebeschränkung kommt ja nicht von ungefähr. Die Vorsorglichkeit schließt ja den Mangel nicht aus, bestätigt ihn faktisch gesehen aber auch nicht.

    Durch die Ladebeschränkung entsteht dem Besitzer eines solchen Fahrzeugs unzweifelhaft ein finanzieller Nachteil, den Ford mit einer „freiwilligen“ Zahlung auszugleichen versucht.

    Ob das ausreicht, müsste im individuellen Einzelfall begründet werden und hängt letztendlich ja auch von der Dauer bis zur Aufhebung der Einschränkung und der individuellen Kilometerleistung ab.


    Nach meiner laienhaften Rechtsauffassung dürfte allerdings der noch nicht nachgewiesene Mangel mit zunehmender Fortdauer der Ladeeinschränkung für den Kunden mit jedem Tag der Ladebeschränkung zu einem faktischen Mangel, der dann auch unter Einhaltung entsprechend gesetzter 2maliger Nachbesserungsfristen zur Rückabwicklung berechtigen sollte.

    Die Frage ist, wie lange der Kunde sich die Ladeeinschränkung „gefallen“ lassen muss, damit der Mangel so „faktisch“ und „erheblich“ wird, dass entsprechende Rückabwicklungsersuchen auch gerichtlich Aussicht auf Erfolg haben werden. Die Frage wird darüber hinaus auch zu beantworten sein, ob die durch Gerichtsurteile als Grundsatz geltenden 24 Monate für die Geltendmachung einer Rückabwicklung im Einzelfall zu verlängern wäre.

    Hier scheinen aber Rechtsschutzversicherer, wenn ich den einen oder anderen Post hier richtig interpretiere, durchaus schon jetzt der Meinung zu sein, dass die anhaltende Ladeeinschränkung den rechtlichen Erfordernissen einer erfolgreichen gerichtlichen Einzelklage entsprechen.


    Ford sollte also sein angekündigtes Vorhaben, mit einer entsprechenden „nachhaltigen Lösung des Problems“ bis Mitte/3.Q des Jahres 2026 aufzuwarten, Taten folgen lassen lassen.


    @all

    Ich hoffe, der eine oder andere kann meine geistigen absolut laienhaften Rechtsergüsse und Überlegungen, die letztendlich auf „Selbststudium“ und Erfahrungen aus einem selbst erlebten weil selbst angestrebten und durchgeführten 2jährigen gerichtlichen Verfahren gegen einen Autohersteller in anderer Sache nachvollziehen und nicht als gänzlich abwegig abzutun.


    An dieser Stelle möchte ich aber noch einmal darum bitten, auch mit konträren Meinungen respektvoll umzugehen und adäquat zu reagieren und zu antworten und nicht persönlich übergriffig zu werden…

    Bitte schreibt immer so, als würdet ihr euch persönlich kennen und auch bei kontroversen Meinungsäußerungen in die Augen schauen…


    Vielen Dank

    Grüße

    ModMax

  • In deinem Schreiben steht etwas von einer Software, die etwas erkennen soll? Komisch. Bei mir steht nur etwas davon, dass an einer Lösung des Problems gearbeitet wird und ich in einem gesonderten Brief darüber informiert werde, wenn eine Lösung verfügbar ist und ich dann einen Servicetermin bei meinem Händler für kostenlose Reparaturen machen soll.

  • Leute, Leute, Leute. Fahrt eure Emotionen herunter. Hier geht es nicht um Leben oder Tod.

    Jeder darf seine Meinung haben. Die muss nicht jedem gefallen aber man muß sie tolerieren und aushalten ohne persönlich zu werden.

  • In deinem Schreiben steht etwas von einer Software, die etwas erkennen soll?

    Vermischt sich das jetzt mit dem KZP?

    Ich habe Dienstag Termin zum Update, bin gespannt...


    Grüße

    Jörg21279


    WF0FXXWPMHPU0599x, Build Date : 05.10.2023, 2.5L PHEV, ST-LINE, start warranty: 17.01.2024

  • In deinem Schreiben steht etwas von einer Software, die etwas erkennen soll? Komisch. Bei mir steht nur etwas davon, dass an einer Lösung des Problems gearbeitet wird und ich in einem gesonderten Brief darüber informiert werde, wenn eine Lösung verfügbar ist und ich dann einen Servicetermin bei meinem Händler für kostenlose Reparaturen machen soll.

    Sorry, im postalischen Rückrufschreiben ist das Software-Update nicht konkret bezeichnet. Mein Irrtum beruht auf den online-Veröffentlichungen von Ford und dem KZP 23B64 zum gleichen Thema. Diskussion zum KZP 23B64 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku

  • Brandgefahr ist ein erheblicher Mangel und gefährlich für die Sicherheit. Das scheint mir ein Fakt.

    Ein "erheblicher Mangel" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch die herrschende Meinung der Gerichte in Deutschland ebenso durchdekliniert ist wie "Gefahr". Juristisch liegen die Mangel- und Gefahrenbegriffe weiter auseinander als Grönland, Kanada und Mar-a-Lago in Florida

  • Da Ford in beiden Fällen einer Brandgefahr des Hochvolt-Akkus für KUGA PHEV begegnen will, könnte es für Betroffen zielführend sein, die beiden Chats unter einer Headline zusammen zu führen, um gfs. unterschiedliche oder überschneidende Erfahrungen mit dem scheinbar zusammenhängenden RR 25SC4 und KZP 23B64 transparent zu machen.