An den Kundendienst wenden.
Und immer schön freundlich bleiben,
der/die am Telefon haben es nicht verbockt.
Grüße
An den Kundendienst wenden.
Und immer schön freundlich bleiben,
der/die am Telefon haben es nicht verbockt.
Grüße
Alles anzeigen…na dann viel Erfolg bei der Wandlung🤷🏻♂️
Ich bin ja mal gespannt, was Ford dir zu deiner Forderung der Garantieerklärung zu Akku-Kapazität und Reichweite antwortet…(ich meine, die Antwort zu kennen)🥴
Grüße
PS: Auch dir ein herzliches Willkommen hier im Forum👍🏼
...dankeschön!
Nach meinen Erfahrungen mit dem Umgang des Kundenservices mit meinen Reklamationen zum alten Problem mit der Akku-Kapazität und zum neuen Problem mit dem Sync-Update bin ich natürlich wenig optimistisch, dass Ford mir überhaupt noch problem- oder sogar lösungsorientiert antworten wird.
Nach derzeitigem Stand enthält der Rückruf 25SC4 noch keine dezidierte Betriebseinschränkung für den Akku und die Reichweite.
Wenn Ford mir die Garantieerklärung verweigert, verzichte ich auf das Update des Rückrufs und habe Anspruch auf die volle Akku-Garantie von acht Jahren ab EZ bzw. falls vorher erreicht, die KM-Leistung (bei meinen 10 000 Jahres-Km uninteressant). Dann fahren wir das Auto einfach weiter wie bisher mit voller Garantie und Kasko-Versicherung.
Sollte Ford wider Erwarten erklären, dass die Akku-Kapazität und Reichweite durch die Maßnahmen im Rahmen des Rückrufs 25SC4 eingeschränkt würden, wäre das ein Sachmangel mit Anspruch des Käufers gem. BGB gegen den Verkäufer. Dann verlange ich Nachbesserung von Kapazität und Reichweite, bei Ablehnung eben Wandlung. Juristisch ganz einfach, kann sich natürlich ziemlich lange hinziehen.
Ich bin selbst gespannt, ob Ford von mir die Durchführung des Rückrufs 25SC4 tatsächlich verbindlich verlangt und gleichzeitig die Gareantieerklärung verweigert. ![]()
Ich merke, du hast dich mit der Thematik intensiv auseinandergesetzt.
Ich habe ein Verfahren gegen einen anderen Autohersteller durchgezogen - das Verfahren dauerte über 2 Jahre in zwei Instanzen. Die erste habe ich gewonnen, der Autohersteller ging in die nächste Instanz…
Erst als der Richter der 2. Instanz ein mögliches 2. Urteil zulasten des Herstellers signalisierte, lenkte der Hersteller von sich aus ein…ein 2. Urteil gegen ihn war wohl nicht zuletzt aufgrund einer drohenden Signalwirkung nicht gewollt🤷🏻♂️
Das Problem mit dem hier in Rede stehenden Rückruf dürfte sein, dass sowas wie Reichweite letztendlich keine verbindliche Angabe beinhaltet, sondern vielmehr eine „bis-zu-Regelung“ unter Berücksichtigung der WLTP-Reichweite. Also hierauf begründet einen Sachmangel zu stützen, wird nicht so einfach sein.
Und auch eine im Raum stehende Akkukapazität wird nur gutachterlich zu beweisen sein, inwieweit das dann in der Konsequenz als Sachmangel, weil nicht unerheblich nachteilig für den Käufer zu bewerten ist, dürfte auch von der Laune eines Richters abhängen.
Eine nicht unerhebliche Auswirkung wäre imho zB gegeben, wenn zB die Anerkennung der Reichweitenwerte für steuerliche Erleichterungen entscheidend wäre - das ist aber auch beim FL nicht tragend, da nach den aktuellen Grenzwerten der Kuga wohl nicht mehr berücksichtigt wäre.
Ob nun eine Reichweitenreduzierung um 5-10km bei einem PHEV als nicht unerheblicher Sachmangel rechtlich zu bewerten ist, vermag ich nicht zu beurteilen, halte es aber eher für unwahrscheinlich…ich kann dir zB sagen, dass ein bei Auslieferung fehlender und nicht nachrüstbarer automatischer Parkassistent unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen hervorbrachte - mir ist ein Fall bekannt, bei dem das Gericht dies bejahte und der Händler dann letztendlich einlenkte - genauso gab es Fälle, bei denen dies negiert wurde…
Man braucht für sowas einen seeeehr langen Atem, als allererstes eine Rechtsschutzversicherung, die einer Kostenübernahme eines anwaltlichen Mandats zustimmt…da wäre ich gespannt, ob eine Rechtsschutzversicherung da so einfach zustimmt…
Grüße
Alles anzeigenIch merke, du hast dich mit der Thematik intensiv auseinandergesetzt.
Ich habe ein Verfahren gegen einen anderen Autohersteller durchgezogen - das Verfahren dauerte über 2 Jahre in zwei Instanzen. Die erste habe ich gewonnen, der Autohersteller ging in die nächste Instanz…
Erst als der Richter der 2. Instanz ein mögliches 2. Urteil zulasten des Herstellers signalisierte, lenkte der Hersteller von sich aus ein…ein 2. Urteil gegen ihn war wohl nicht zuletzt aufgrund einer drohenden Signalwirkung nicht gewollt🤷🏻♂️
Das Problem mit dem hier in Rede stehenden Rückruf dürfte sein, dass sowas wie Reichweite letztendlich keine verbindliche Angabe beinhaltet, sondern vielmehr eine „bis-zu-Regelung“ unter Berücksichtigung der WLTP-Reichweite. Also hierauf begründet einen Sachmangel zu stützen, wird nicht so einfach sein.
Und auch eine im Raum stehende Akkukapazität wird nur gutachterlich zu beweisen sein, inwieweit das dann in der Konsequenz als Sachmangel, weil nicht unerheblich nachteilig für den Käufer zu bewerten ist, dürfte auch von der Laune eines Richters abhängen.
Eine nicht unerhebliche Auswirkung wäre imho zB gegeben, wenn zB die Anerkennung der Reichweitenwerte für steuerliche Erleichterungen entscheidend wäre - das ist aber auch beim FL nicht tragend, da nach den aktuellen Grenzwerten der Kuga wohl nicht mehr berücksichtigt wäre.
Ob nun eine Reichweitenreduzierung um 5-10km bei einem PHEV als nicht unerheblicher Sachmangel rechtlich zu bewerten ist, vermag ich nicht zu beurteilen, halte es aber eher für unwahrscheinlich…ich kann dir zB sagen, dass ein bei Auslieferung fehlender und nicht nachrüstbarer automatischer Parkassistent unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen hervorbrachte - mir ist ein Fall bekannt, bei dem das Gericht dies bejahte und der Händler dann letztendlich einlenkte - genauso gab es Fälle, bei denen dies negiert wurde…
Man braucht für sowas einen seeeehr langen Atem, als allererstes eine Rechtsschutzversicherung, die einer Kostenübernahme eines anwaltlichen Mandats zustimmt…da wäre ich gespannt, ob eine Rechtsschutzversicherung da so einfach zustimmt…
Grüße
Was muss ich tun, um die 120 € zu bekommen?
wunderhe Hier noch etwas differenzierter. Du schreibst an: kunden@ford.com
eine freundliche E-Mail mit folgenden Daten:
1.Kopie des erhaltenen Ford Rückrufschreiben (nur 1. Seite)
2. Kopie Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung)
3. Deine Bankverbindung angeben
Du erhälst dann sofort von Ford eine automatisierte Eingangsbestätigung.
Kurz darauf kam bei mir die Bestätigung mit gleichem Inhalt vom CRC Support.
Und dann brauchst du 'ne Menge Geduld, bis zum Schreiben, dass die Zahlung von 120,-€ bewilligt wurde und auf dein Konto überwiesen wird. 😉
Grüße aus dem Ruhrpott
Die reduzierte relative Reichweite ist nicht der Sachmangel sondern lediglich die Folge des Hauptmangels, des schadhaften HV-AKKU.
… Wenn Ford mir die Garantieerklärung verweigert, verzichte ich auf das Update des Rückrufs … Dann fahren wir das Auto einfach weiter wie bisher …
Wenn das Update verfügbar ist und du es nicht installieren lässt, wirst du das Auto nicht weiterfahren, weil dir das KBA die Betriebserlaubnis entziehen wird.