Diskussion zum Rückruf 25SC4 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku

  • Nachdem ich nun der Rückruf mit dem Aufspielen der neuen Software erfolgt ist lässt sich bei leerem Akku nur 9 kw laden. Das lässt doch den Verdacht zu das nix geregelt wurde sondern lediglich die maximale Ladekapazität verringert wurde. Seit der Aktualisierunf der App ist auch keine Möglichkeit mehr gegeben selbst einzustellen wieviel % geladen werden sollen. Gibt es hier weitere Erfahrungen zur Ladekapazität?

  • Hallo Tasmanischer !


    Zunächst willkommen hier im Forum!

    Mir sei eine “freche” Frage erlaubt:

    Was meinst du, worum es hier seit 251 Seiten geht?

    Diese Seiten sind voll mit Erfahrungen zu deiner Frage wie kein anderer Thread.

    Sei also bitte so gut und lies ein paar Seiten dieses threads, dann hast du sehr schnell einen Überblick…insofern kann deine Frage “Gibt es hier weitere Erfahrungen zur Ladekapazität?” mit einem einfach “JA” beantwortet werden.


    Grüße

  • Annehmen und damit versuchen das Auto privat zu verkaufen. Immerhin sind 2 Wartungen mehrere Hundert Euro.

    Natürlich muss man hoffen jmd zu finden, der einfach kauft. Die, die sich vorher informieren, werden den Kuga nicht kaufen.

    Tja , aber Du musst im Kaufvertrag schiftlichlich auf die Brandgefahr hinweisen ! Ansonsten kann dich der neue Besitzer bei Schäden in Regress nemen.

  • Viel geiler fand ich die Aussage gestern von meinem FFH, der meinte am Telefon zu mir "ja das Update ermöglicht dann das kontrollierte Abgasen der Batterie im Falle eines Kurzschluss, durch ein Ventil hinten rechts unterm Auto, da kommt dann weißer Rauch raus", ich dann so "Ihr könnt Bauteile per Software Update aufspielen/einbauen? Das ist ja mal Innovation"

    Er: "jetzt wo sie es sagen,ergibt das irgendwie wirklich keinen Sinn, steht nur so in meiner PDF von Ford, soviel darf ich ihnen daraus verraten"

    Also selbst die FFH scheinen nur so wenig wie möglich zu wissen. Mir ist ans Herz gelegt worden dran zu bleiben.

  • Tja , aber Du musst im Kaufvertrag schiftlichlich auf die Brandgefahr hinweisen ! Ansonsten kann dich der neue Besitzer bei Schäden in Regress nemen.

    Wieso das denn? Wenn der Rückruf abgearbeitet ist, gilt das Fahrzeug als betriebssicher. Damit entfällt eine solche Hinweispflicht. Nur bei noch offenem Rückruf muss auf die Brandgefahr hingewiesen werden.

  • "Ihr könnt Bauteile per Software Update aufspielen/einbauen? Das ist ja mal Innovation"

    Abgaswege, Ventile und Leitbleche zum möglichst sicherem Ausgasen von Akkuzellen hat das Auto schon immer.

  • Tja , aber Du musst im Kaufvertrag schiftlichlich auf die Brandgefahr hinweisen ! Ansonsten kann dich der neue Besitzer bei Schäden in Regress nemen.

    Da bin ich mir ziemlich sicher, dass das nicht so ist. Ich habe das Update gemacht und somit ist mein Part erfüllt.

    Die paar Schritte kann ich auch (elektrisch) fahren.