Tja , aber Du musst im Kaufvertrag schiftlichlich auf die Brandgefahr hinweisen ! Ansonsten kann dich der neue Besitzer bei Schäden in Regress nemen.
Wieso das denn? Wenn der Rückruf abgearbeitet ist, gilt das Fahrzeug als betriebssicher. Damit entfällt eine solche Hinweispflicht. Nur bei noch offenem Rückruf muss auf die Brandgefahr hingewiesen werden.