Er hat doch keinen PC
Auch kein Smartphone?
Er hat doch keinen PC
Auch kein Smartphone?
Er hat doch keinen PC
Braucht er auch nicht. 99% der Zeit bin ich hier vom Handy am schreiben ![]()
Es ist hier alles geschrieben.
Dass der Verbrenner so viele Kilometer zuschaltet, habe ich anscheinend überlesen. Denn ansonsten hätte ich nicht gefragt und es meinem Nachbarn erklären können.
Braucht er auch nicht. 99% der Zeit bin ich hier vom Handy am schreiben
Es freut mich für dich, dass du gute Augen hast. Mein Nachbar besitzt aus Gründen auch kein Smartphone. Aber zum Glück für ihn haben seine Sehprobleme keine negativen Auswirkungen aufs Autofahren.
Er hat doch keinen PC
…aber der Nachbar des Nachbarn Vin4Mu liest doch hier als Mitglied mit…und kann das bisher hier auf 261 Seiten Durchgekaute an den Nachbarn wiedergeben…verstehe ich nicht🤷🏻♂️
Diese Reichweitendiskussion ist doch auch hier schon durch. Da gibt es ein extra Thema, weil die Reichweite als Messgröße bei diesen kleinen Akkukapazitäten und der extremen Abhängigkeit von äußeren Faktoren iZm dem RR kaum geeignet ist…
Dass dein Nachbar jetzt nur noch um die 8kWh zuladen kann, ist die entscheidende Größe…und auch hierzu ist alles mehrfach geschrieben worden und hier nachzulesen.
Grüße
Hallo,
kann schon jemand berichten, was die Verbraucherzentrale rät?
Oder hat jemand Erfahrung mit der Sozietät Stoll gemacht?
Bin noch im Ausland und konnte mich nicht kümmern.
Also niemand?
Guten Morgen zusammen !
Bin leider auch ein Geschädigter und habe durch Google dieses Forum gefunden. Was mich an der ganzen Sache interessieren würde ist folgendes. Ford schreibt ja, dass man auf alle Batterien 8. Jahre / 160.000KM eine Garantie für 70% der Ausgangsleistung/Kapazität der Batterie hat. Nun hat die Batterie eine brutto Kapazität von 14,4kWh. Netto laut Netz/Ai etc pp ca. 10,6 - 12,2 kWh.
a) Was ist denn überhaupt der richtige Wert für die netto Kapazität ?
b) die 70% der Garantie beziehen sich auf die Brutto oder Netto Kapazität ?
Wenn ich zB 70% der 12,2 kWh nehme, wären dies 8,54kWh. Das wäre doch laut Ford i.O. Hab ich dann überhaupt eine Chance, rechtlich ?
Bei 8KW Ladeleistung wäre ich voll in der Garantie und hätte Anspruch auf Nachbesserung.
Vorausgesetzt, man geht von der Netto Kapazität aus. Was ist richtig ?
Sry das ich nicht alle letzten Seiten gelesen habe, aber könnte hier einer kurz was zu schreiben ?
Vielen Dank und Gruß !
Also niemand?
Ich habe mich dazu schon geäußert - die Verbraucherzentrale möchte sich dem nicht annehmen und verweist an einen Anwalt,wenn man dem nachgehen möchte.
Diese Reichweitendiskussion ist doch auch hier schon durch.
Es geht nicht um die Reichweite. Die Frage ist, warum sich der Verbrenner auf einer Strecke von etwas ⅓ der Gesamtstrecke einschaltet, obwohl (!) noch mehr als genug "Saft" in der Batterie ist. Diese Frage habe ich auf den 261 Seiten nicht gesehen, aber vielleicht habe ich ja Fleischtomaten auf den Augen.
a) Was ist denn überhaupt der richtige Wert für die netto Kapazität ?
b) die 70% der Garantie beziehen sich auf die Brutto oder Netto Kapazität ?
a) Die Nettokspazität bei Auslieferung beträgt nominal 10 kWh. Das ist der Wert von angezeigten 100% bis durch Entladen 0% erreicht werden, was 90% brutto bis 20% brutto entspricht, also 70% von 14,4 kWh. Da man mit 0% Anzeige aber noch elektrisch weiterfahren kann, bis der Verbrennungsmotor anspringt, kann man bei kaltem Verbrennungsmotor und vorsichtiger Fahrweise auch noch knapp unter 15% brutto erreichen. Das ergibt dann 10,8 kWh netto. Ford hatte in einem Datenblatt mal 10,3 kWh nutzbare Energie angegeben.
Mehr dazu findest du auch in meinem Beitrag hier:
B) 70% sind 70% egal von was. Wenn der Akku durch Degradation brutto 30% verloren hat, hat er auch netto 30% verloren. Eine juristisch interessante Frage ist, ob von der Garantie nur die Degradation abgedeckt ist, oder auch die Ladebeschränkung durch das Update des BECM.