…weil die gesetzlichen Bestimmungen für die Erteilung eines E-Kennzeichen hätten verschärft werden können?
Aber Gesetzeslage ist wohl derzeit immer noch, dass entweder
- rein elektrische Reichweite von mindestens 50km
- Schadstoffausstoß CO2 unter 50mg
bei PHEV erfüllt sein müssen.
Mir ist so, als wäre mal für PHEV die Grenze 80km Mindest-Reichweite im Gespräch gewesen, aber das hat wohl nie Gesetzesreife erhalten.