Der Ford Kuga MK3 Bestell- und Wartesaal

  • …weil die gesetzlichen Bestimmungen für die Erteilung eines E-Kennzeichen hätten verschärft werden können?


    Aber Gesetzeslage ist wohl derzeit immer noch, dass entweder


    - rein elektrische Reichweite von mindestens 50km

    - Schadstoffausstoß CO2 unter 50mg


    bei PHEV erfüllt sein müssen.


    Mir ist so, als wäre mal für PHEV die Grenze 80km Mindest-Reichweite im Gespräch gewesen, aber das hat wohl nie Gesetzesreife erhalten.

  • Und wenn die Reichweite begrenzt ist? 80% Lade-Begrenzung jemand? Rückruf 25SC4... :P ;)

    …du weißt doch ganz genau, dass das nicht eine Frage der vorübergehenden Einschränkung aufgrund eines Rückrufs ist, sondern dies mit der Bauartgenehmigung festgeschrieben ist🤷🏻‍♂️


    Sollte der Hersteller gleichwohl dauerhaft die Ladekapazität und damit die Reichweite beschränken und auch das 2.-Oder-Kriterium nicht mehr erfüllen, wird man schon auch an dieser Stelle sicherlich über eine weitere E-Trage-Genehmigung nachdenken🤔

  • …weil die gesetzlichen Bestimmungen für die Erteilung eines E-Kennzeichen hätten verschärft werden können? …

    Genau das war der Grund meiner Frage. Eine Suche im Web gab völlig verwirrende und widersprüchliche Aussagen und die Google KI fabuliert nur dummes Zeug.

    Inzwischen habe ich aber als Gesetzesgrundlage das EmoG gefunden und das ist wohl noch gültig. Danach sind es maximal 50g CO2 oder 40km elektrische Reichweite.

    § 3 EmoG - Einzelnorm


  • Genau das war der Grund meiner Frage. Eine Suche im Web gab völlig verwirrende und widersprüchliche Aussagen und die Google KI fabuliert nur dummes Zeug.

    Inzwischen habe ich aber als Gesetzesgrundlage das EmoG gefunden und das ist wohl noch gültig. Danach sind es maximal 50g CO2 oder 40km elektrische Reichweite.

    https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html

    Das EmoG als einzige Rechtsgrundlage für das E-Kennzeichen gilt unverändert bis zum 31.12.2026.
    Es SOLL novelliert werden.
    Ich persönlich glaube das erst, wenn die Novelle tatsächlich in Gesetzesform gegossen wurde.
    Ansonsten ist das E-Kennzeichen ab 01.01.2027 ohne rechtliche Grundlage.

    Nachtrag:
    Seit Mitte Mai liegt wohl eine Referentenentwurf vor. Darin werden die Anforderungen für PHEV verschärft: Mindestreichweite 80 km oder "besonders niedrige Co2-Emissionen".
    Der Kuga wird dann ab 01.01. kein E-Kennzeichen mehr erhalten.

    Viele Grüße aus dem Niederbergischen Land

    Michael

    Facelift PHEV, MJ 2024.50, ST-Line X, desert island blue, Technologie- + Winter-Paket, schwenkb. AHK, Pano
    Best. 06.02.24/Bau 29.05.24/Lieferung Mitte Juli 30.07.24/Zulassung 15.08.24
    ex: PHEV, MJ 2021.50, ST-Line X, chroma-blau, Technologie-, Assistenz-, Winter-Paket, schwenkb. AHK, Pano
    Best. 02.12.20/Bau 14.04.21/Lieferung 09.06.21/Zul. 17.06.21/Verkauf 15.08.24/ 57.500 km, davon 55% e-km; 7,7 kWh und 3,95l;
    Ford App: Samsung S23+, Android 14

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelTE ()