Mein Kuga war gestern bei der 2. Durchsicht. Da habe ich den Meister mal gefragt, ob die Werkstatt die Möglichkeit hat, den HV-Akku auszulesen, wenn möglich bis auf Zellebene. Könnte ja, unabhängig vom Rückruf, bei einem deutlichen Nachlassen der Akku Leistung (Garantiefall) relevant sein. Seine Aussage war, dass sie es nicht können.
Kann einer der Fachleute im Forum diese Aussage bestätigen oder widerlegen?
Wenn es stimmt, wie soll man dann den Garantieanspruch durchsetzen?