oder weiß etwas Genaueres.
Ich glaube mittlerweile das keiner etwas (!) genau weiss...
oder weiß etwas Genaueres.
Ich glaube mittlerweile das keiner etwas (!) genau weiss...
Freilich kann niemand beweisen, dass man den Brief erhalten hat,
Die Rechtsprechung geht nach Versand über einen registrierten Dienstleister (z.B. DHL) von ordnungsgemäßer Zustellung aus.
Gruß Joe
und wer soll beweisen, dass das Schreiben im Briefkasten lag?
das muss keiner beweisen, siehe mein vorheriger Post!
Falls es danach zum Schaden kommt, bin ich sicher, dass du auf dem Schaden (auch weitergehend sitzen bleibst.
Gruß
Alles anzeigenHallo in die Runde,
frei nach Shakespeare: "Laden oder Nichtladen,das ist hier die Frage."
Habe bisher nur aus der Presse und dann hier im Forum vom Problem erfahren. Weder Brief von Ford noch vom BKA noch von der Webseite von Ford eine Nachrict erhalten. Von der Ford Vertragswerkstatt : ich kann laden und fahren.
Was nun???
Ich habe schonmal hier berichtet. Ist jemand in der gleichen Lage oder weiß etwas Genaueres.
Gruß
Wenn vom "BKA" ein Brief kommt wird es eng. 😝
BKA steht vor der Tür. Die schicken keine Briefe...
Von der Ford Vertragswerkstatt : ich kann laden und fahren.
Da frage ich mich, wie das sein kann
Die Aussage der Werkstatt stammt allerdings vom 19.03. Der zuständige Mechaniker ist leider momentan nicht in der Werkstatt.
Das ist der Skoda Kodiaq iV, d.h. der Kodiaq 2 als PHEV.
Na dann gute Fahrt. Lass uns aber wissen, wenn du mit dem auch geplagt bist. Dann können wir für potentielle Wechselabsichten den schonmal ausschließen
Die Rechtsprechung geht nach Versand über einen registrierten Dienstleister (z.B. DHL) von ordnungsgemäßer Zustellung aus.
Das kenne ich allerdings anders...
Die Beweislast, dass ein Brief dem Empfänger tatsächlich zugestellt wurde, trägt grundsätzlich der Absender. Diesen Beweis kann er nur erbringen, indem er den Brief als Einschreiben versendet, denn dann liegt die Verantwortung beim Dienstleister.
Ein Brief gilt erst dann als "zugestellt", wenn der Empfänger "die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat" - also dann, wenn er beim Empfänger im Briefkasten liegt.
Aber das führt hier etwas zu weit...
Ich habe jedenfalls auch noch keine schriftlichen Infos bezüglich des KBA-Rückrufes...
Gruß Jörg
Hallo Jörg? Was machst du jetzt? Laden oder nicht?
Gruß