Rückrufaktionen Ford Kuga MK3

  • Freilich kann niemand beweisen, dass man den Brief erhalten hat,

    Die Rechtsprechung geht nach Versand über einen registrierten Dienstleister (z.B. DHL) von ordnungsgemäßer Zustellung aus.


    Gruß Joe

  • und wer soll beweisen, dass das Schreiben im Briefkasten lag?

    das muss keiner beweisen, siehe mein vorheriger Post!


    Falls es danach zum Schaden kommt, bin ich sicher, dass du auf dem Schaden (auch weitergehend sitzen bleibst.


    Gruß

  • Wenn vom "BKA" ein Brief kommt wird es eng. 😝

    Kuga PHEV ST-LineX Bj. 10.2020

    AHK abnehmbar. Alle Pakete, ohne Panoramadach.

  • Die Aussage der Werkstatt stammt allerdings vom 19.03. Der zuständige Mechaniker ist leider momentan nicht in der Werkstatt.

    TITANIUM, BJ. 2020, EZ 6/2020, laden mit Photovoltaik, Fahrerassistenz, 25000 km.

  • Das ist der Skoda Kodiaq iV, d.h. der Kodiaq 2 als PHEV.

    Na dann gute Fahrt. Lass uns aber wissen, wenn du mit dem auch geplagt bist. Dann können wir für potentielle Wechselabsichten den schonmal ausschließen ;)

    Ford Kuga - die paar Schritte kann ich auch (elektrisch) fahren.

    Einmal editiert, zuletzt von benello ()

  • Die Rechtsprechung geht nach Versand über einen registrierten Dienstleister (z.B. DHL) von ordnungsgemäßer Zustellung aus.

    Das kenne ich allerdings anders...


    Die Beweislast, dass ein Brief dem Empfänger tatsächlich zugestellt wurde, trägt grundsätzlich der Absender. Diesen Beweis kann er nur erbringen, indem er den Brief als Einschreiben versendet, denn dann liegt die Verantwortung beim Dienstleister.

    Ein Brief gilt erst dann als "zugestellt", wenn der Empfänger "die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat" - also dann, wenn er beim Empfänger im Briefkasten liegt.


    Aber das führt hier etwas zu weit...


    Ich habe jedenfalls auch noch keine schriftlichen Infos bezüglich des KBA-Rückrufes...


    Gruß Jörg

    Kuga III - PHEV - Titanium - Sedona-Orange-Metallic - EZ 08/2020 - go-e-Charger 11kW - PV-Anlage 7,2kWp