Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    es gab seinerzeit beim Mach E (wie bei meinem auch) das Problem, dass in den Produktionszeiten April bis Oktober 2022 keine Chips für den automatischen Einparkassi verbaut wurden, weil die „ausverkauft“ waren…

    Nachdem Ford zunächst angekündigt hat, dass bei erneuter Verfügbarkeit nachgerüstet werden kann und sich die Käufer dieser Fahrzeuge zurücklehnten, wurde erst später offenbar, dass Ford da schlichtweg gelogen hat - die betroffenen Fahrzeugen konnten technisch nicht nachgerüstet werden, das ergab ein vom Gericht im Verfahren eines Klägers in Auftrag gegebenes Gutachten…der „gehörnte“ Käufer erhielt ein neues Fahrzeug im Austausch…das ist aber ein Einzelurteil und kein Grundsatzurteil…

    Gleichwohl steht eben jetzt in den AGB, dass Veränderungen im Ausstattungsumfang von der verbindlichen Bestellung gedeckt sind…Insofern dürfte es eben „auf die Laune des Gerichts“ ankommen, ob der „Ausstattungsmangel“ so entscheidend für den Kauf ist, dass die „Veränderungsklausel“ in der verbindlichen Bestellung nicht zieht…

    Ich war so richtig angebracht, denn der Händler, bei dem ich das Auto kaufte, hatte zwischenzeitlich das Geschäft „verkauft“. Der Nachfolger in Brandenburg war wenig gesprächsbereit und verwies darauf, dass nicht sie der Vertragspartner und sich somit auch nicht als Adressat meines „Wandlungswunsches“ zu einem Fahrzeug wie bestellt gesehen hat. Und leider machte mir die Verbraucherzentrale Berlin/Brandenburg nach Prüfung wenig Hoffnung, dass ich mit meinem Ansinnen bei dem Nachfolgerhändler Erfolg haben werde.

    Ich selbst wäre auch den Weg gegangen, denn im Fall des Mach E hat Ford eben schlichtweg die Unwahrheit vertreten, in dem sie den Kunden suggerierte, dass nachgebessert werden kann und wird.


    Das ist hier im Fall des FL wohl eher nicht der Fall, so dass Ford hier erst einmal die Karte des „Ausstattungsveränderungsvorbehalts“ ziehen wird.


    Grüße

    Ne, er gibt dann Bratkartoffeln dazu, da das weiterhin ein wesentlicher Bestandteil des Essens ist.
    Lass uns jetzt hier nicht Autos mit Essen vergleichen.
    Das mag jeder selbst durchfechten mit seinem Fordhändler.
    Ich bin mir aber sicher, dass das juristisch im Ende als zumutbar eingestuft wird und dir bestenfalls die Alternative Storno bleibt.

    Soweit ich mich erinnere, gab es aber schon ein gegenteiliges Urteil, so dass „rückabgewickelt“ wurde…

    Ich denke, dass sich auch hierzu kein generelle Rechtsgültigkeit ableiten lässt.

    Es wird sicherlich, wenn der Hädnler sich nach Intervention des Kunden nicht auf einen Kompromiss einlässt, ein langwieriger und im Ausgang unsicherer Prozess…


    Grüße

    Eigentlich ungeheuerlich, der Ladeziegel ist wichtiger als das Typ2 Kabel.

    Nun ist in Werksausstattung für das heimische Laden eine Wallbox Voraussetzung.

    na ja, der Markt gibt ja sehr gute „mobile Wallboxen“ her, die man auch noch in der Ladeleistung einstellen kann und nicht mehr alle Welt kosten.

    Ich halte diese Dinger (ich besitze auch so eine) für wesentlich sinnvoller für Menschen, die eben auf Nummer sicher gehen wollen und nicht mit 16A laden wollen. Darüber hinaus haben diese Geräte zumeist auch noch eine Vielzahl an Anschlüssen und Kupplungen im Lieferumfang, dass fast jeder Ladebedarf -voraussetzung abgedeckt ist.

    So ein einstellbarer Ziegel macht sich übrigens auch hervorragend auf Reisen, es gibt da so einige Pensionen (zB), die es aufgrund der Dauerlast nicht so toll finden, wenn man da mit einem 16A-Ladegerät ankommt. Kann man aber die Ladeleistung auf 8 oder 10A drosseln, sind die Anschlussinhaber schon eher bereit, ein Laden an der Steckdose zu erlauben…


    Grüße