Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    so sind auch hier die „Vorlieben“ unterschiedlich - ich bin jetzt vier Jahre ohne HUD gefahren, ging auch, alles schick, aber ich freue mich jetzt auch wieder auf ein Fahrzeug mit HUD…😎

    …d

    Auf der Autobahn Richtung Ostsee sind es bis zu 65 km, im Dorf etwa 59+.

    …im REIN elektrischen Betrieb, ohne dass auch nur einmal der Verbrenner angesprungen ist??? Das ist physikalisch ja kaum möglich, es sei denn, man fährt mit 60km/h im Windschatten eines Lkw…

    Also ich bin ja wirklich schon immer sparsam unterwegs gewesen, aber auf der Autobahn weniger Strom zu verbrauchen als im Stadtgebiet ist mir noch nie passiert.

    Und jetzt bei meinem BEV brauche ich in der Stadt ca. 12kWh und auf der Autobahn bei 120-130km/h um die 22kWh…weder den Outlander PHEV noch den Kuga noch den Mach E noch den E-Explorer noch den E-Capri noch den BMW CE04 habe ich auf der Autobahn mit einem geringeren Verbrauch fahren können als in der Stadt…🤔


    Die Verbräuche, die Rainer dre im #35 nannte, kann ich komplett nachvollziehen.


    Grüße

    Richtig. Und in Foren können es auch nichts weiter als Amateurmeinungen sein. Rechtlich verbindliche Auskünfte sind den nachweislich zugelassenen Juristen vorbehalten. Siehe Rechtsdienstleistungsgesetz (Link auf Wiki, Link auf Gesetzestext). Deshalb sollte hier besser von solchen pseudo-verbindlichen Aussagen Abstand genommen werden, bevor ein "unbedarfter" Mitleser daraus für sich Schlussfolgerungen zieht.


    Meiner Meinung nach bleibt das "E" weiter gültig, nachdem es ja selbst für Mild Hybride vergeben wird, die nicht mehr als eine 48-Volt-Anfahrhilfe mitführen ;)

    …das MildHybride ein E-Kennzeichen bekommen können, ist mir völlig neu🤷🏻‍♂️ Kannst du mir bitte mal ein Beispiel nennen, welches mH-Fahrzeug ein „E“ hat?


    Die Voraussetzungen für ein E im Kennzeichen sind gesetzlich klar umrissen. Erfüllt ein Auto technisch diese Anforderungen nicht mehr, weil der Hersteller technische oder softwareseitige Änderungen vornimmt, scheint es mir nicht ganz abwegig, dass sich das KBA über die Zulassung als „E-Fahrzeug“ Gedanken machen könnte und die einmal erteilte entsprechende Zulassung widerruft.

    …eine imho wichtige Sicht auf die Dinge, habe ich auch schon mal so geäußert - aber dennoch, der volle Funktionsumfang wäre mit einer händler-/herstellerseits„angewiesenen“ Höchstladung auf 80% eingeschränkt, das dürfte unbestritten sein…

    Aber offenbar können die „Weisungen“ von Ford eher auch als Empfehlungen ausgelegt werden, das macht die ganze Sache um so „unfreundlicher“ zu händeln.

    Ganz ehrlich, ich bin mir nicht 100%ig sicher, wie ich mich als ein Betroffener verhalten würde…ich denke, ich würde Ford noch die Möglichkeit bis zum 3.Q zur nachhaltigen Bereinigung der Brandgefahr geben, also damit einhergehend dann die Aufhebung der „ersuchenden Weisung“, nur bis 80% zu laden.

    Wenn ich noch innerhalb der ersten 24 Monate im Besitz des Kuga bin, ist, wie schon erläutert, die durch Rechtsprechung als Orientierung geltende Rückabwiscklungsmöglichkeit zu beachten, also zumindest vorsorglich zur Sicherung einer möglichen Rückabwicklung innerhalb dieser Frist seine entsprechende Absicht mit einer entsprechenden Willenserklärung gegenüber dem Händler verdeutlichen.

    Gleichwohl wäre es bei untätigem Verstreichen des 3.Q allerdings für mich an der Zeit, entsprechende Fristen zu setzen, bei Nichterfüllung einen RA zurate ziehen.

    Was dann außerdem nicht außer Acht gelassen werden darf - werden mit dieser Einschränkung 80%-Ladung, so sie denn dauerhaft bliebe, die Voraussetzungen für das “E“ noch gegeben, das wäre ja dann zwangsläufig in der Folge vom KBA zu prüfen🤔

    Na ja, die Diskussion hatten wir ja schon mal…

    Ich denke immer noch, grundsätzlich bin ich da völlig bei dir, ABER:

    Wenn ich nicht auf 100% laden darf, sehe ich zwar die grundsätzliche Betriebsfähigkeit nicht in Gefahr, aber dennoch funktioniert ja das Fahrzeug nicht so, wie es beschrieben ist - und das sehe ich schon als Mangel.

    Man kann ja mal dennoch mit der Begründung, dass man nicht bis 100% laden kann und damit einen Mangel erkennt, den Händler mit einer angemessenen Frist zur Nachbesserung auffordern. Ist die Frist verstrichen, auch noch eine zweite Frist zur Nachbesserung und dann eine Rückabwicklung ins Spiel bringen…

    Hat man keinen kompromissbereiten Händler, wird aber an einer Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes nicht vorbeikommen - und einem langen Atem…🫣

    Aber mal nachgefragt:

    Die Arbeitsweise des Verbrenners mit dem „trockenen“ Anspringen des Motors ist klar und liegt auf der Hand.

    Aber was ändere ich denn an diesem Umstand des „trockenen“ Anspringens des Motors mit einem jährlichen Ölwechsel, der Motor springt doch auch mit frischen Öl „trocken“ an…🤔

    Wenn es dich tröstet - die Nutzer der VW-Derivate erhalten noch viel weniger Zugriff auf „ihre“ Daten „ihrer“ Fahrzeuge…

    Du hast keine Chance, bei diesen Fahrzeugen weder den soc der 12V noch die Spannung der 12V oder den soh der HV mit bordeigenen oder anderen (externen) Softwaremitteln abzufragen🤷🏻‍♂️

    Für mich auch völlig unverständlich, diese Eckdaten über den Gesundheitszustand der Autos den Besitzern und zahlenden Kunden vorzuenthalten.


    Grüße