Kunde1974
Danke für deine rechtliche Bewertung.
Ich sehe das aus meiner absoluten Laiensicht etwas anders.
Warum dieser ganze Ärger? Es kam zu Fahrzeugbränden, weil das Auto aufgrund hochgegangener Batteriezellen in Brand geraten ist. Die Ursache, an der jetzt gearbeitet wird, liegt also eindeutig beim HV. Alle Arbeiten und SW-Updates greifen genau in dieses Bauteil ein, insofern ist für mich auch mit der jetzt wohl finalen Lösung einzig der Akku der Gegenstand, der hier betroffen ist.
Wird jetzt genau durch diese SW-Maßnahme, die einzig das Ziel hat, durch Erkennen fehlerhafter chemischer Vorgänge in einem HV einen Brand zu verhindern, nachteilige Auswirkungen auf die Reichweite hat, würde ich schon den Mangel nach wie vor im HV sehen und nicht im SW-Update.
Ich würde damit folglich davon ausgehen, dass hier auch die Maßnahme des SW-Updates zur Erkennung der Brandgefahr des HV mit all seinen Konsequenzen (es muss ja zunächst abgewartet werden, ob denn überhaupt eine mess- und nachweisbare Reduzierung der Reichweite wie hier vielfach kolportiert durch das Update durch den Eingriff in das HV-System erfolgen wird) im Rahmen der unmittelbaren Kausalität von der HV-Garantie umfasst sein wird (im Zweifelsfall muss das leider ein Gericht entscheiden), zumal die Ursache, ein evtl. fehlerhafter Akku, ja schon vom Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs bestand.
Darüber hinaus: Sollte wirklich das SW-Update losgelöst vom Garantieumfang der HV rechtlich bewertet werden, sollte doch auch für die durchgeführte “Reparatur-Maßnahme” am Auto zumindest eine zweijährige Gewährleistung bestehen. Wenn nunmehr durch die Maßnahme ein Mangel am Fahrzeug entsteht, sollte man alleine schon daraus begründet entsprechende Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte einleiten können.
Ich sehe das aber auch so wie CaptainHook , jeder sollte nun mit seinem Fahrzeug prüfen, ob sich merklich etwas an der Reichweite ändert.
Erst wenn sich hier negative Veränderungen ergeben, besteht doch die Grundlage für eine Mängelrüge mit all seinen Möglichkeiten.
Und jeder sollte sich doch dessen im Klaren sein - der Rechtsweg dürfte auch in diesem Fall ein durchaus steiniger und langwieriger werden, wenn der Händler da nicht ein bisschen mitspielt…
Grüße