Das KUNDENZUFRIEDENHEITSPROGRAMM steht offenbar nicht für alle VIN zur verfügung. Kann man abfragen . https://www.ford.de/hilfe/rueckruf-details
Diskussion zum Rückruf 25SC4 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku
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Bei mir steht "kein KZP" . Jetzt weiß aber nicht, ob das gut oder schlecht ist.

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Ich hatte gestern meinem FFH eine E-Mail, mit der Frage nach der weiteren Vorgehensweise bzgl. der Updates 23B64 in Verbindung mit dem offenen Rückruf 25SC4, geschickt.
Heute morgen kam der Anruf vom Service Techniker mit der Aussage, dass solange mir zu meiner VIN kein offizielles Schreiben von KBA/Ford, oder App Info vorliegt, auch kein Update 23B64 durchgeführt wird.
Genauso war auch die Abwicklung beim letzten Update.
Grüße aus dem Ruhrpott
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Ist ja kein Raketen Geheimnis. Daher für diejenigen, die in Sachen Anforderungs Schreiben 120,- € etwas Hilfe benötigen, hier meine Variante, die ich per E-Mail am 11.02.2026 an kunden@ford.com mit Erfolg gesandt habe. Ggfs. Datum etc. anpassen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Januar 2026 erhielt ich Ihr Schreiben vom 23.12.2025. bzgl. des Rückrufs 25SC4.
Sie fordern mich hiermit auf, bis zur Erledigung des Rückrufs, das Aufladen aus dem Stromnetz auf 80% zu begrenzen.
Da ich bisher zu nahezu 70% elektrisch gefahren bin, bedeutet das für mich einen erheblichen Mehrverbrauch an Benzin mit den daraus resultierenden Mehrkosten.
Besonders ärgerlich vor dem Hintergrund, dass ich bisher überwiegend mit selbst erzeugtem Photovoltaik Strom geladen habe.
Von anderer Stelle weiß ich, dass aus Ihrem Hause in diesem Fall eine Zahlung von 120,-€ erfolgt ist.
Das beantrage ich hiermit auch.
Die dafür notwendigen Unterlagen, das Ford
Anschreiben und die Fahrzeug Zulassung entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Meine Fahrzeug Daten: Kuga PHEV Vignale, EZ:12/2022
FIN: WF0FXXWPMHNRxxxxx
Bankverbindung: xxxxxxxxx. xxxxxxx
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxHallo,
ich habe mich entschieden mich nicht mit 120.-€ abspeisen zu lassen, sondern eine Anwaltskanzlei beauftragt, auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu klagen bzw. einen außergerichtlichen Vergleich zu erwirken.
Gruß
Joachim
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Hallo,
ich habe mich entschieden mich nicht mit 120.-€ abspeisen zu lassen, sondern eine Anwaltskanzlei beauftragt, auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu klagen bzw. einen außergerichtlichen Vergleich zu erwirken.
Gruß
Joachim
Ich vertraue Ford auch nicht mehr. EUR 120,- sind ein Witz für den Wertverlust beim Wiederverkauf.
Die Beta-Version KZP werde ich auf keinen Fall installieren lassen, das Auto wird dauerhaft in seiner Funktion eingeschränkt.
Ford ist das nach der Installation egal - die Installation war ja freiwillig.
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ich habe mich entschieden mich nicht mit 120.-€ abspeisen zu lassen, sondern eine Anwaltskanzlei beauftragt, auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu klagen bzw. einen außergerichtlichen Vergleich zu erwirken.
Na dann bon Chance.
Ich fürchte, dass durch den Verzicht dein vermeintlicher Gesamtschaden im Ergebnis um diese 120,-€ höher ausfallen wird.
Grüße aus dem Ruhrpott
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Hallo,
ich habe mich entschieden mich nicht mit 120.-€ abspeisen zu lassen, sondern eine Anwaltskanzlei beauftragt, auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu klagen bzw. einen außergerichtlichen Vergleich zu erwirken.
Gruß
Joachim
Willkommen hier im Forum!
Ist schon „ein Brett“ dein 1. Post hier im Forum!🤨
Es ist zwar interessant zu wissen, dass du eine Rückabwicklung oder einen entsprechend dich zufriedenstellenden Vergleich mit Rechtsbeistand anstrebst, aber es ist für eine Bewertung deiner Aussagen wichtig zu wissen, auf was für ein Auto mit welchem Produktionsdatum, welcher Ausstattung und welchem Kilometerstand sich deine Bestrebungen beziehen🤷🏻♂️
Dann könnten, wenn du gewillt wärst, die einzelnen Etappen deiner rechtlichen Bemühungen um eine Rückabwicklung, entsprechend hier zu dokumentieren, ebenfalls Betroffene deine Fortschritte für sich individuell besser bewerten…
Grüße
ModMax
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Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass ich an keiner Stelle weitergehende Ansprüche ausgeschlossen habe.
Hier geht es nur um den Goodwill seitens Ford für Mehraufwendungen und Behinderung.
Grüße aus dem Ruhrpott
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Na dann bon Chance.
Ich fürchte, dass durch den Verzicht dein vermeintlicher Gesamtschaden im Ergebnis um diese 120,-€ höher ausfallen wird.
Grüße aus dem Ruhrpott
Bin mal gespannt wie sich das entwickelt. Prinzipiell bin ich mit dem Fahrzeug ja sehr zufrieden, nur mit dieser Salamitaktik seitens Ford nicht. Der Kuga hat jetzt 37500km auf dem Zähler und ich habe kein Verständnis dafür, dauerhaft mit einem mängelbehafteten Fahrzeug unterwegs zu sein und dazu noch Nutzungseinschränkungen über viele Monate hinzunehmen. Immerhin ist das schon der zweite Rückruf bei mir, mit dem Ford Hardwareprobleme mit Softwareupdates lösen will.
Gruß
Joachim
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Vor allem interessiert mich, wie denn die beauftragte Anwaltskanzlei die Chancen real einschätzt....die wahrscheinlich als gut-
Aber am Ende macht sich nur die Kanzlei die Taschen voll, wenn das Ding in die Hose geht und ob eine evtl. Rechtsschutzversicherung das Spiel mitspielt....puuh.