Diskussion zum Rückruf 25SC4 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku

  • Meiner Meinung nach bleibt das "E" weiter gültig, nachdem es ja selbst für Mild Hybride vergeben wird, die nicht mehr als eine 48-Volt-Anfahrhilfe mitführen ;)

    Anderes Thema, aber seit wann soll das denn der Fall sein?

    Bitte mit Beleg.

    Viele Grüße aus dem Niederbergischen Land

    Michael

    Facelift PHEV, MJ 2024.50, ST-Line X, desert island blue, Technologie- + Winter-Paket, schwenkb. AHK, Pano
    Best. 06.02.24/Bau 29.05.24/Lieferung Mitte Juli 30.07.24/Zulassung 15.08.24
    ex: PHEV, MJ 2021.50, ST-Line X, chroma-blau, Technologie-, Assistenz-, Winter-Paket, schwenkb. AHK, Pano
    Best. 02.12.20/Bau 14.04.21/Lieferung 09.06.21/Zul. 17.06.21/Verkauf 15.08.24/ 57.500 km, davon 55% e-km; 7,7 kWh und 3,95l;
    Ford App: Samsung S23+, Android 14

  • Richtig. Und in Foren können es auch nichts weiter als Amateurmeinungen sein. Rechtlich verbindliche Auskünfte sind den nachweislich zugelassenen Juristen vorbehalten. Siehe Rechtsdienstleistungsgesetz (Link auf Wiki, Link auf Gesetzestext). Deshalb sollte hier besser von solchen pseudo-verbindlichen Aussagen Abstand genommen werden, bevor ein "unbedarfter" Mitleser daraus für sich Schlussfolgerungen zieht.


    Meiner Meinung nach bleibt das "E" weiter gültig, nachdem es ja selbst für Mild Hybride vergeben wird, die nicht mehr als eine 48-Volt-Anfahrhilfe mitführen ;)

    …das MildHybride ein E-Kennzeichen bekommen können, ist mir völlig neu🤷🏻‍♂️ Kannst du mir bitte mal ein Beispiel nennen, welches mH-Fahrzeug ein „E“ hat?


    Die Voraussetzungen für ein E im Kennzeichen sind gesetzlich klar umrissen. Erfüllt ein Auto technisch diese Anforderungen nicht mehr, weil der Hersteller technische oder softwareseitige Änderungen vornimmt, scheint es mir nicht ganz abwegig, dass sich das KBA über die Zulassung als „E-Fahrzeug“ Gedanken machen könnte und die einmal erteilte entsprechende Zulassung widerruft.

  • … Meiner Meinung nach bleibt das "E" weiter gültig, nachdem es ja selbst für Mild Hybride vergeben wird, die nicht mehr als eine 48-Volt-Anfahrhilfe mitführen …

    MHEV und FHEV bekommen definitiv kein E-Kennzeichen, denn ihnen fehlt als Grundvoraussetzung, dass sie „von außen aufladbar“ (so der Gesetzestext) sind. Zusätzliche Bedingungen sind aktuell:

    Weniger als 50g Kohlendioxidemission je Kilometer oder mindestens 40 Kilometer rein elektrische Reichweite.

    Festgelegt ist das im EmoG.

  • Danke, genau so = Meinungsfreiheit. Es gibt Leute, die verstehen nicht, dass Ihre Meinungen keine Fakten sind.