Dann kommt doch sicherlich eine Warnmeldung im Cockpit.
Oder die MKL leuchtet.
Dann kommt doch sicherlich eine Warnmeldung im Cockpit.
Oder die MKL leuchtet.
Oder die MKL leuchtet.
Das wäre ein bisschen wenig. Da denkt man nicht gleich, dass i. was mit den Akkus ist.
Die MKL (offiziell: MIL) signalisiert Fehler im Abgasreinigungssystem. Sie ist also für den Verbrenner-Antriebsstrang da, nicht für Angelegenheiten des Elektroantriebs.
Blick in die Bedienungsanleitung (ich weiß, total unmodern): Systemfehler im Hochvoltsystem werden durch ein dreieckiges Symbol mit Rufzeichen (wie das bekannte "Allgemeine Warnung"-Verkehrszeichen) angezeigt. Auszug:
ZitatAusfall des Hochvoltsystems - Leuchtet, wenn an Ihrem Fahrzeug ein Ausfall bzw. Fehler einer elektrischen Komponente vorliegt, die zum Ausschalten des Fahrzeugs oder dem Umschalten in einen Betrieb mit begrenzter Leistung führt. Auf dem Display des Kombiinstruments könnte eine Meldung erscheinen.
nebenbei: es sind dann auch sämtliche Einschränkungen hinfällig und man kann wieder alle EV-Modi, sowie alle Fahrprogramme schalten?
Wobei ich festgestellt habe, dass der Kuga meine tägliche Arbeitsstrecke in EV-Auto auch rein elektrisch bewältigt, sofern man nicht zuviel Gas gibt. Davor habe ich immer auf EV-jetzt geschalten, braucht es aber nicht. Das macht er schon ganz gut.
…so, wie ich das sehe, geht es hier um einen 24er - und da läuft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht die Garantie für das HV-System aus…🤷🏻♂️
Projekt Kuga PHEV und Kuga-Stromer Ihr habt recht mit den längeren Fristen und Laufzeiten für die HV-Komponenten, aber: Die verlängerten Fristen gelten nur für gesonderte Garantieversprechen von Ford für die Hardware-Komponenten ab Werk und eben nicht für die gesetzliche Gewährleistung der zugesicherten Eigenschaften. Die Eigenschaften des Autos, gem. WLTP im EU-Zulassungsverfahren mit 100 auf 0% SOC bestimmte Reichweiten im Auto-EV oder EV-Only-Modus zu leisten ist nicht von der Zusage der längeren Fristen und Laufzeiten abgesichert. Diese Erweiterung betrifft nur den nachgewiesenen, die Degration des Akkus/Zellverschleiß (in Prozent) oder Defekt/Ausfall der HV-Komponenten. Mein Auto hat jetzt einen Sachmangel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, da die Rückruf-Regelung die Akku-Kapazität und Reichweite des Fahrzeugs um 20% gegenüber dem Produktdatenblatt und der Zulassung einschränkt. Wenn ich im Oktober reklamieren würde, hätte ich Anspruch auf die zugesicherte Restkapazität von 80% des Akkus nach 10 Jahren oder 200 000 Km. So lange müsste ich mit max. 80% zufrieden sein. Bis zum 26.09.2026 habe ich Anspruch auf 100% Akku-Kapazität und volle Leistungsabgabe im HV-Antriebsstrang in allen Fahrmodi. Am 27.09. ist die gesetzliche Gewährleistung für mein Auto abgelaufen - inkl. aller HV-Komponenten. Dann habe ich nur noch die Garantie, dass das Auto elektrisch überhaupt noch funktioniert und bis 2034 die Akkukapazität nicht unter 80 % sackt. Ford würde an dieser Stelle anmerken: Durch das Update verringert sich die Degrationskurve, weil der Akku nach dem Update ja garnicht mehr voll geladen werden kann und die Leistungsaufnahme und -abgabe verringert wird
.
Oder habe ich das alles vollkommen missverstanden?
Wer will kann hier das ganze Disaster kompakt zusammengefasst nochmal nachlesen.
Insbesondere der letzte Abschnitt bringt das Problem auf den Punkt.
Kunde1974 Die 80% Begrenzung ist überhaupt noch nicht sicher...
Alle Spekulationen beruhen bisher auf Hörensagen ...
Ich warte ganz entspannt ab, welche tatsächlichen Erkenntnisse sich in den kommenden Wochen/Monaten ergeben werden. Erst dann wird sich zeigen, ob das 25SC4-Update tatsächlich eine Einschränkung für alle und dauerhaft bedeutet. ![]()
Danke für deine rechtliche Bewertung.
Ich sehe das aus meiner absoluten Laiensicht etwas anders.
Warum dieser ganze Ärger? Es kam zu Fahrzeugbränden, weil das Auto aufgrund hochgegangener Batteriezellen in Brand geraten ist. Die Ursache, an der jetzt gearbeitet wird, liegt also eindeutig beim HV. Alle Arbeiten und SW-Updates greifen genau in dieses Bauteil ein, insofern ist für mich auch mit der jetzt wohl finalen Lösung einzig der Akku der Gegenstand, der hier betroffen ist.
Wird jetzt genau durch diese SW-Maßnahme, die einzig das Ziel hat, durch Erkennen fehlerhafter chemischer Vorgänge in einem HV einen Brand zu verhindern, nachteilige Auswirkungen auf die Reichweite hat, würde ich schon den Mangel nach wie vor im HV sehen und nicht im SW-Update.
Ich würde damit folglich davon ausgehen, dass hier auch die Maßnahme des SW-Updates zur Erkennung der Brandgefahr des HV mit all seinen Konsequenzen (es muss ja zunächst abgewartet werden, ob denn überhaupt eine mess- und nachweisbare Reduzierung der Reichweite wie hier vielfach kolportiert durch das Update durch den Eingriff in das HV-System erfolgen wird) im Rahmen der unmittelbaren Kausalität von der HV-Garantie umfasst sein wird (im Zweifelsfall muss das leider ein Gericht entscheiden), zumal die Ursache, ein evtl. fehlerhafter Akku, ja schon vom Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs bestand.
Darüber hinaus: Sollte wirklich das SW-Update losgelöst vom Garantieumfang der HV rechtlich bewertet werden, sollte doch auch für die durchgeführte “Reparatur-Maßnahme” am Auto zumindest eine zweijährige Gewährleistung bestehen. Wenn nunmehr durch die Maßnahme ein Mangel am Fahrzeug entsteht, sollte man alleine schon daraus begründet entsprechende Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte einleiten können.
Ich sehe das aber auch so wie CaptainHook , jeder sollte nun mit seinem Fahrzeug prüfen, ob sich merklich etwas an der Reichweite ändert.
Erst wenn sich hier negative Veränderungen ergeben, besteht doch die Grundlage für eine Mängelrüge mit all seinen Möglichkeiten.
Und jeder sollte sich doch dessen im Klaren sein - der Rechtsweg dürfte auch in diesem Fall ein durchaus steiniger und langwieriger werden, wenn der Händler da nicht ein bisschen mitspielt…
Grüße