Beiträge von Joerg21279

    Ich habe habe jetzt laden und fahren mit E-Antrieb nach dem Update ausprobiert.


    Vorher 10kWh mit 60km Reichweite und reduzierend nach Strecke


    Jetzt 8kWh mit 60km Reichweite und am Ende der gleichen Strecke Restreichweite stark reduziert.


    These: Es handelt sich um eine Betrugssoftware.

    Nach dem "voll" laden werden 60km Reichweite vorgegaukelt - die Stehen ja auch so im Prospekt.

    Tatsächlich werden die 12% Reduktion nach Zustand der HVB sofort abgezogen, um zu verhindern das keine HVB es wagt sich zu melden.

    Fazit: Der Arbeitsweg kann nicht mehr für zwei Tage absolviert werden.

    Im Winter wahrscheinlich nicht mal mehr für einen Tag.

    Das Fahrzeug erfüllt nicht mehr seinen Einsatzzweck und hat mit nicht einmal drei Jahren und 21000km den Status eines FHEV mit zu schwerer HVB.

    Ich bin gespannt, ob Ford mit dieser Nummer in der EU durchkommt.

    Ich denke wir können aufhören, es wird schlicht nicht sauber von Ford an den Kunden kommuniziert:


    Bei der Rückrufaktion 25SC4 / 26V091 für den Ford Kuga PHEV (bzw. Escape PHEV) gibt es keine klassische Kulanzregelung auf freiwilliger Basis, sondern eine von Ford global festgesetzte, standardisierte Kompensations- und Garantiestruktur.
    Da das Software-Update die nutzbare Kapazität der Batterie künstlich drosselt und dadurch zu einem Reichweitenverlust von bis zu 12 Prozent führt, greift folgendes bindendes Maßnahmenpaket:

    1. Die offizielle Ford-Garantieverlängerung (Kompensation)
    Um den Wertverlust und den Reichweitenverlust rechtlich abzufedern, gewährt Ford jedem Fahrzeug nach dem Aufspielen des Updates automatisch eine massive Verlängerung der Werksgarantie auf die Batteriekomponenten:

    • Neue Frist: 10 Jahre oder 240.000 Kilometer ab Erstzulassung (je nachdem, was zuerst eintritt).
    • Umfang: Sollte das System im laufenden Betrieb eine echte Zelldegradation oder eine Anomalie feststellen, wird das komplette Hochvolt-Batteriepack im Rahmen dieser Garantie kostenlos ersetzt.

    2. Aufhebung der Ladenutzungs-Einschränkung
    Als direkte Gegenleistung für den Software-Reichweitenverlust entfällt die strikte Sicherheitsvorgabe, den Akku nur zu maximal 80 % zu laden. Fahrer dürfen ihr Fahrzeug nach dem Update wieder ordnungsgemäß auf 100 % aufladen, ohne ein Brandrisiko durch Zelldefekte befürchten zu müssen.

    3. Wann greift der kostenlose Batterie-Austausch?
    Ein Anspruch auf ein neues Batteriepack entsteht nicht pauschal durch den Software-Reichweitenverlust von bis zu 12 % (dieser wird durch die Garantieverlängerung abgegolten). Ein Austausch erfolgt laut technischem Bulletin nur, wenn:

    • Das FDRS-Diagnosetool beim Händler einen aktiven Fehlercode (DTC) bezüglich Zell-Ungleichgewicht auswirkt.
    • Die Software im Fahrbetrieb eine kritische Fehlermeldung ausgibt und das Fahrzeug in den Notlauf zwingt.

    Rechtliche Einordnung für Besitzer (Sachmängelhaftung)
    In Europa und Deutschland ist der dauerhafte, herstellerseitig erzwungene Entzug von zugesicherter elektrischer Reichweite ein rechtlicher Graubereich. Sammelklagen und Urteile aus ähnlichen Verfahren (z. B. LG Wuppertal) zeigen, dass eine erhebliche Abweichung von der Prospektangabe als Sachmangel gewertet werden kann, wenn die Ursache in einer fehlerhaften Hardware begründet liegt. Einige Besitzer nutzen diese Argumentation, um über rechtlichen Beistand eine Kaufpreisminderung beim Händler einzufordern.