hätte Ford das längst kommuniziert.
Geht nicht gegen Dich, aber der beste Witz den ich heute gelesen habe.
Ich glaube unser Bundeskanzler und Ford arbeiten mit der selben PR Agentur zusammen.
"Wir müssen den Kunden die 80% nur besser erklären......"
hätte Ford das längst kommuniziert.
Geht nicht gegen Dich, aber der beste Witz den ich heute gelesen habe.
Ich glaube unser Bundeskanzler und Ford arbeiten mit der selben PR Agentur zusammen.
"Wir müssen den Kunden die 80% nur besser erklären......"
habe ich dem KBA vorhin geschrieben
Würdest Du den Text hier veröffentlichen?
Dann könnten mehrere den Text etwas abwandeln und auch versenden.
Oder alternativ die Stichpunkte, damit die Richtung bleibt.
Wenn jetzt durch die neue Software die Kapazität der HVB schlagartig um 20 Prozent reduziert wird, dann müsste diese Garantie doch sofort greifen, oder nicht?
Ford reduziert "nur" um 12% ...
Die wissen genau was sie tun.
Ich habe habe jetzt laden und fahren mit E-Antrieb nach dem Update ausprobiert.
Vorher 10kWh mit 60km Reichweite und reduzierend nach Strecke
Jetzt 8kWh mit 60km Reichweite und am Ende der gleichen Strecke Restreichweite stark reduziert.
These: Es handelt sich um eine Betrugssoftware.
Nach dem "voll" laden werden 60km Reichweite vorgegaukelt - die Stehen ja auch so im Prospekt.
Tatsächlich werden die 12% Reduktion nach Zustand der HVB sofort abgezogen, um zu verhindern das keine HVB es wagt sich zu melden.
Fazit: Der Arbeitsweg kann nicht mehr für zwei Tage absolviert werden.
Im Winter wahrscheinlich nicht mal mehr für einen Tag.
Das Fahrzeug erfüllt nicht mehr seinen Einsatzzweck und hat mit nicht einmal drei Jahren und 21000km den Status eines FHEV mit zu schwerer HVB.
Ich bin gespannt, ob Ford mit dieser Nummer in der EU durchkommt.
Da fühlt man sich mit dem Rückruf als Kunde echt verkackeiert.
Na komm, dafür hast Du jetzt eine ganz tolle "Garantie" auf die HVB.
Aber nur
wenn,
wenn,
wenn,
zusammen mit,
Eintritt.
Ein US Unternehmen eben, da kommt nichts zurück.
Erster Ford ==> Letzter Ford, schade eigentlich.
ich könnte schwören das ich erst ab dann eine Aufforderung bekomme.
Dann fahre doch jetzt zu Ford und sage Du willst in den Langzeiturlaub nach Spanien. Bei der langen Fahrt hättest Du Sicherheitsbedenken...
Woher hast Du diese Aussagen?
Hauptsächlich USA wegen der "Part 573 Safety Recall Report 26V091" Suche.
Aber machen wir uns nichts vor, es wird keine D oder EU Software Variante geben.
Bin ja einmal gespannt, zu wann Ford seinen eigenen Internet Auftritt ändert:
Das ist definitiv eine Lüge.
Keine Lüge, Marketing.
Wir dürfen doch wieder zu 100% laden, was auch immer das ist.
/s
Ich denke wir können aufhören, es wird schlicht nicht sauber von Ford an den Kunden kommuniziert:
Bei der Rückrufaktion 25SC4 / 26V091 für den Ford Kuga PHEV (bzw. Escape PHEV) gibt es keine klassische Kulanzregelung auf freiwilliger Basis, sondern eine von Ford global festgesetzte, standardisierte Kompensations- und Garantiestruktur.
Da das Software-Update die nutzbare Kapazität der Batterie künstlich drosselt und dadurch zu einem Reichweitenverlust von bis zu 12 Prozent führt, greift folgendes bindendes Maßnahmenpaket:
1. Die offizielle Ford-Garantieverlängerung (Kompensation)
Um den Wertverlust und den Reichweitenverlust rechtlich abzufedern, gewährt Ford jedem Fahrzeug nach dem Aufspielen des Updates automatisch eine massive Verlängerung der Werksgarantie auf die Batteriekomponenten:
2. Aufhebung der Ladenutzungs-Einschränkung
Als direkte Gegenleistung für den Software-Reichweitenverlust entfällt die strikte Sicherheitsvorgabe, den Akku nur zu maximal 80 % zu laden. Fahrer dürfen ihr Fahrzeug nach dem Update wieder ordnungsgemäß auf 100 % aufladen, ohne ein Brandrisiko durch Zelldefekte befürchten zu müssen.
3. Wann greift der kostenlose Batterie-Austausch?
Ein Anspruch auf ein neues Batteriepack entsteht nicht pauschal durch den Software-Reichweitenverlust von bis zu 12 % (dieser wird durch die Garantieverlängerung abgegolten). Ein Austausch erfolgt laut technischem Bulletin nur, wenn:
Rechtliche Einordnung für Besitzer (Sachmängelhaftung)
In Europa und Deutschland ist der dauerhafte, herstellerseitig erzwungene Entzug von zugesicherter elektrischer Reichweite ein rechtlicher Graubereich. Sammelklagen und Urteile aus ähnlichen Verfahren (z. B. LG Wuppertal) zeigen, dass eine erhebliche Abweichung von der Prospektangabe als Sachmangel gewertet werden kann, wenn die Ursache in einer fehlerhaften Hardware begründet liegt. Einige Besitzer nutzen diese Argumentation, um über rechtlichen Beistand eine Kaufpreisminderung beim Händler einzufordern.