Diskussion zum Rückruf 25SC4 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku

  • hucky0611


    Mich würde deine allgemeine Einschätzung zu unseren Beobachtungen doch sehr interessieren, schließlich bist du hier von uns der einzige richtige "Fachmann" in dieser Hinsicht.


    In meinen Akku gehen auch nach knapp 2 Wochen "anpassen" noch immer nur so um die 7,5 Kilowattstunden +/- ein bisschen.

    Mittlerweile hat sich jedoch die Anzeige angepasst und mir werden nach dem Vollladen nun "nur" noch 45km Reichweite, statt der 60km angezeigt.
    Allerdings weiß ich, dass die Reichweitenanzeige absoluter Quatsch ist, weshalb ich seit nunmehr 4 Jahren bemängele, dass im Combiinstrument Kilometer statt Prozent angezeigt wird.


    Bin, nach wie vor, froh, dass mein Kuga bald zurück geht. Dieses Update macht mir den Abschied um ein vielfaches einfacher nach 4 Jahren und knapp 60.000 Kilometern...

    Vignale, PHEV, Platinum White Metallic, 20 Zöller, alle Pakete, Alarmanlage - kurz gesagt "all inclusive"


    Bestellt am: 28.12.2021 Gebaut: 22.07.2022 - Anlieferung: 01.09.2022 - Übergabe war: 09.09.2022 - leider ohne Kicksensor - Nachrüstung: 03.02.2023

  • Die Fragen sind sehr berechtigt - Schluß mit der Geheimniskrämerei !

  • Ich habe Inzwischen eine weitere Interessante Erfahrung mit Ford gemacht. Mein Kuga PHEV Bj. 2023 ist ebenfalls von der Rückrufaktion betroffen. Nachdem ich meinen Unmut dem zentralen Ford Service Mitte August kundgetan hatte, bekam ich am 19.08. 26 eine Rückmeldung mit Entschuldigung und das Angebot einer Kulanzzahlung von 120,-€. Hierzu musste ich Fahrzeugscheinkopie, Ausweisdokument des Fahrzeughalters, Foto vom Fahrgestellschild und Führerscheinkopie des Fahrzeughalters einschicken.

    Nachdem ich all dies getan hatte wurde die Kulanzzahlung am 24.08.26 abgelehnt mit der Begründung, dass der Name auf dem Führerschein nicht mit dem Halternahmen übereinstimmt. Auf dem Führerschein (alter grauer Lappen) steht noch der Geburtsname meiner Frau (Halter), allerdings auf dem Ausweis eindeutig der heutige Name nach Heirat und der entsprechende Geburtsname. Das sieht auch Ford schon ein, aber sie verlangen einen neuen Führerschein mit dem "richtigen" Namen. Nach aktueller Regelung sind Personen Jahrgang 1951 aber nicht verpflichtet den Führerschein umzutauschen. Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht?

    Das ist schon wieder eine Superwerbung für Ford, was ich ihnen auch zurückgeschrieben habe.

  • wurde die Kulanzzahlung am 24.08.26 abgelehnt mit der Begründung, dass der Name auf dem Führerschein nicht mit dem Halternahmen übereinstimmt

    Das ist leider das typische Ergebnis, wenn solche Vorgänge nur noch nach Checkliste abgearbeitet werden. Da sitzt dann jemand – vermutlich ohne jede Entscheidungsbefugnis – und arbeitet Punkt für Punkt seine Arbeitsanweisung ab: Fahrzeugschein ✓, Ausweis ✓, Fahrgestellschild ✓, Führerschein ✓. Steht auf dem Führerschein ein anderer Name: ❌ Vorgang ablehnen. Dass auf dem Ausweis der aktuelle Name steht, der Geburtsname daraus eindeutig hervorgeht und damit die Identität zweifelsfrei geklärt ist, interessiert das System dann offenbar nicht mehr.


    Gesunder Menschenverstand ist in solchen Prozessen offensichtlich kein vorgesehenes Prüfkriterium. Sobald ein Fall minimal vom Standardschema abweicht, wird lieber abgelehnt, statt einmal fünf Minuten nachzudenken oder jemanden zu fragen, der entscheiden darf.


    Ich würde Ford jetzt allerdings nicht einfach weiterlaufen lassen. Schließlich wurde die Kulanzzahlung von 120 € zunächst ausdrücklich zugesagt und die geforderten Unterlagen wurden anschließend vollständig eingereicht. Dass man danach plötzlich eine andere Begründung aus dem Hut zaubert, ist schon ziemlich bemerkenswert.


    Ich würde schriftlich verlangen, dass der Vorgang an einen Vorgesetzten bzw. eine entscheidungsbefugte Stelle eskaliert wird. Dabei würde ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass der abweichende Name auf dem alten Führerschein durch den Geburtsnamen und den aktuellen Personalausweis eindeutig erklärbar ist und daraus keinerlei Zweifel an der Identität des Fahrzeughalters entstehen können.

    Und wenn Ford dann tatsächlich weiterhin auf einem neuen Führerschein besteht, würde ich mir diese Entscheidung schriftlich mit Begründung bestätigen lassen.


    Allein schon, damit man später schwarz auf weiß hat, dass Ford eine zugesagte Kulanzzahlung wegen eines Führerscheins ablehnt, dessen Umtausch der Halter nach den geltenden Übergangsregelungen gar nicht vornehmen muss.


    Manchmal ist es erstaunlich, wie viel Hartnäckigkeit man aufbringen muss, um 120 € von einem Konzern zu bekommen, der einem vorher freiwillig genau diese 120 € angeboten hat. 😂

    Und spätestens dann wäre die Frage interessant, ob die 120 € tatsächlich an den Führerschein gekoppelt waren – oder ob Ford einfach darauf hofft, dass der Kunde irgendwann entnervt aufgibt.

  • Auch wenn mein PHEV schon letztes Jahr an den Leasinggeber zurückging, lese ich hier ab und zu interessiert mit und denke an den armen Menschen, der mein Auto als Leasingrückläufer guten Glaubens gekauft hat.


    Irgendwie erinnert mich dass an "Fords EcoBoost-Desaster" mit dem im Öl laufenden Zahnriemen beim EcoBoost-Motor des Kuga 2.
    Hier löst sich der im Ölbad laufende Zahnriemen im Laufe der Zeit auf, die Gummi-Partikel verstopfen das Metallsieb vor der Ölpumpe, was wiederum zu einem plötzlichen Abfall des Öldrucks und damit zum kapitalen Motorschaden führt.

    Der Automotive-Journalist Axel Wind schreibt zu dem Umgang von Ford bzgl. der von betroffenen Kunden eingeforderten Kulanz:
    "Es scheint ein Muster zu geben, bei dem Konstruktionsfehler nicht mit der gebotenen Transparenz und Kundenorientierung angegangen werden. Die amerikanische Mentalität des „Move on“ scheint hier auf die deutsche Erwartungshaltung von Ingenieurskunst und Zuverlässigkeit zu prallen – ein Kulturschock, der auf dem Rücken der Kunden ausgetragen wird."


    Hier zwar Offtopic, aber für Interessierte der Link zum ganzen Artikel:
    https://hh-autos.com/ford-ecob…rschaden-focus-puma-kuga/

  • …dann deutet das auf einen überaus intakten Akku hin, und die 11kWh Ladung sind eben die inkl. der Ladeverluste, korrelieren also völlig mit der Angabe des Herstellers👍🏼

    Wenn beide Werte gleich sind, dann zeigt eine der beiden Quellen nicht den korrekten Wert an, denn die Ladesäule zeigt immer die Zuladung mit den Ladeverlusten, die der FPA ohne Ladeverluste an. Zeigt denn die FPA-App eine Nachkommastelle bei der Zuladung an (bei mir wird eine Nachkommastelle angezeigt)?


    Grüße

    Die screenshots der Anzeigen hatte ich bereits am 26.08. gepostet, hier erneut beigefügt, Zuladung lt. FordPass 11,4 kWh, Stromrechnung Ladesäulenbetreiber 12kWh.

  • es gab beim Kuga Mk2 nie einen Ecoboost Motor mit im Öl laufenden Zahnriemen.

    Du hast Recht hucky0611.
    Der Motor wurde nur in anderen Ford-Modellen verbaut. Hier irrt also der verlinkte Artikel.
    Eventuell ist der Autor fehlgeleitet worden, weil manche Teile‑Kompatibilitätslisten den M2DC auch für den Kuga II (2012–2019) führen.

    Immerhin ein Ford-Problem, das den Kuga nicht betrifft, der hat auch so schon genügend.


    Der eigentliche Punkt gilt trotzdem: Wenn man auf Kulanz hofft, ist es wie vor Gericht oder auf hoher See: Man ist in Gottes Hand. 😰🙏