Endgeschwindigkeit und die Beschleunigung auf der Autobahn

  • Die Möglichkeit gibt es bestimmt. Geht dann nur schneller kaputt.

    Ford Kuga PHEV Titanium X

    Bestellt: 24.08.2020

    Fahrgestellnummer erhalten: 24.03.2021

    Baudatum: voraussichtlich 31.03.2021 , laut Conversmode 30.03.2021 (als VW)

    Liefertermin: irgendwann im Jahr 2021 , 08.05.2021, nicht eingehalten , unbekannt

    Neuer Übergabetermin: 31.05.2021


    31.05.2021: Der Kuga gehört endlich mir :)


    Samsung Galaxy S23 Ultra, Android

  • Auf eine legale Art und Weise wirste da Nichts machen können.

    Die maximale Endgeschwindigkeit ist Zulassungsrelevant und in den Papieren auch dokumentiert.

    Und so wie er läuft, läuft er nun mal, vielleicht etwas mehr oder etwas weniger.

    2.0 Diesel, Vignale, Lucid Red, fast alle Extras, ausser Standheizung

  • Da muss dann doch mal die Frage erlaubt sein, ob man dann wirklich das richtige Fahrzeug gewählt hat...:/


    Sehr viele PHEV sind auf Geschwindigkeiten von 180 km/h gedrosselt - der Kuga fährt sogar jenseits der 200 km/h-Marke - das sollte doch eigentlich reichen...


    Gruß Jörg

    Kuga III - PHEV - Titanium - Sedona-Orange-Metallic - EZ 08/2020 - go-e-Charger 11kW - PV-Anlage 7,2kWp

  • Ich weiß von einem anderen Hersteller das es Programmierbar ist aber der Spritverbrauch dann aber auch sehr stark zunimmt (mehr als 100%) ab dem punkt wo vorher die Begrenzung war. Und ein Gerät mit freigabe hat nur der Hersteller.

    Kuga PHEV ST-Line X Magnetic Gray


    Bestellt am 30.06.2020

    Gebaut am 28.8.2020

    Beim Händler am 19.01.2021

    Übernahme am 01.02.2021

  • Die maximale Endgeschwindigkeit ist Zulassungsrelevant und in den Papieren auch dokumentiert.

    Es interessiert aber letztlich keine Socke, weder TÜV noch Polizei, und es ist im Rahmen normaler Kontrollen und Prüfbedingungen auch nicht feststellbar, ob das Auto abgeregelt ist und wie schnell es denn tatsächlich läuft. Es ist in Deutschland nicht verboten, Autos unendlich aufzumotzen und/oder schneller zu machen.


    Es gibt aber ein paar Dinge, die zu beachten sind:

    Die Verkehrsregeln sind einzuhalten.

    Die Wirtschaftlichkeit geht rapide in den Keller.

    Der Verschleiß geht rapide nach oben.

    Der Versicherungsschutz geht zunächst einmal flöten, kann aber in der Regel durch Vertragserweiterung angepasst werden.


    Beispiel: Unsere letzten drei Firmen-Audis waren werkseitig abgeregelt auf 250 km/h. Diese V-max-Bergrenzung haben wir von der Werkstatt durch Software-Anpassung aufheben lassen. Wir haben das der KFZ-Versicherung mitgeteilt und uns schriftlich bestätigen lassen. Das war es aber auch schon. Der Versicherungsbeitrag hat sich nicht verändert. Die KFZ-Zulassungsstelle hat es nicht interessiert, ob da nun 250 km/h in den Papieren steht oder irgend ein anderer höherer Wert, den man sowieso nicht objektiv greifen kann.


    Ausgenutzt habe ich diese höhere Geschwindigkeit während der letzten 550.000 km (gefahren mit drei Autos) nur ein einziges Mal: zum ausprobieren ...

    Gruß

    Niko


    Bestellt am 22.06.20: Kuga PHEV Vignale in Lucid-Rot, Assistenz-/Winterpaket, Panodach, elektr. AHK :)

    Gebaut am 29.07.20, LastChecked am 24.08.20

    Ausgang Werk geplant 27.08.20, dann Auslieferstopp. Warten ...

    Ab November Leihwagen: Kuga St-Line Ecoboost :)

    Dezember 2020: HV-Akku geprüft, für gut befunden. Kein Akku-Tausch erforderlich :thumbup:

    Auslieferung Mitte Dezember, am 07.01.21 beim Händler, Übernahme am 16.01.21


    Ganz tolles Auto, ich bin von Anfang an und immer noch absolut begeistert !!! :6444:

  • Sehe ich durch meine Laienbrille komplett nicht so.

    Die Endgeschwindigkeit ist Teil der Zulassung und auch der Konfomität.

    Wenn duch Manipulation, einfach nachweisbar oder nicht, diese Werte geändert werden, erlischt diese Konfomitätserklärung.

    Vermutlich werden durch diese Manipulationen noch weitere Werte oder Vorgaben nicht mehr eingehalten.

    Entschuldigung: Wenn schon für eine andere Reifengrösse ABE und Gutachten und Einträge benötigt werden, da kann ich mir nicht vorstellen, dass dies weder TÜV, Polizei oder sonstwen nicht interessiert.

    Und es ist vermutlich auch ein Unterschied, ob Fahrzeuge auch technisch in der Lage sind, deutlich schneller zu fahren und nur vom Hersteller auf einen Wert abgeregelt sind oder die Fahrzeuge nicht die technischen Voraussetzungen haben, über eine gewisse Endgeschwindigkeit hinaus sicher bewegt werden können. Und zwischen zugelassenen 180 und abgeregelten 250 ist schon etwas Unterschied.

    So mal durch meine Laienbrill betrachtet.

    Und ich gehe nicht davon aus, dass der Fragesteller dies "offiziell" machen wollte.

    2.0 Diesel, Vignale, Lucid Red, fast alle Extras, ausser Standheizung

  • Ich sehe das auch so wie Quaputzi.

    Wenn allerdings ein "freiwilliges" Geschwindigkeitslimit eingestellt ist (kleiner als die zulässige Höchstgeschwindigkeit) kann diese auch wieder zurückgenommen werden.

    In unsere Firma sind alle Transporter auf 130 beschränkt.


    LG

    Seit Montag, 21. Juni 2021 kein warten mehr :)