Natürlich!
Die erweiterte Garantie auf den Akku gilt, sowie das Softwareupdate für den Rückruf 24S79 installiert wurde.
Sie ist fahrzeug- und nicht personenbezogen.
Gruß Jörg
Natürlich!
Die erweiterte Garantie auf den Akku gilt, sowie das Softwareupdate für den Rückruf 24S79 installiert wurde.
Sie ist fahrzeug- und nicht personenbezogen.
Gruß Jörg
Ich gehe mal davon aus, dass alles ganz genauso wie vorher ist.
Bei mir funktioniert das laden am eigenes Ladestation, nach das Update 24S79, genau so wie vorher. Kein Unterschied.
Gilt diese Garantie nach dem Verkauf auch für einen zweiten oder dritten Besitzer ?
Garantie ist gekoppelt mit VIN#, nicht mit der Eigentümer.
Mich beruhigt, dass Hersteller wie Volvo oder jetzt auch Mercedes dasselbe Problem haben. Nicht aus Schadenfreude. Aber daran sieht, dass Ford auch nicht schlechter ist bzw. die anderen nicht besser sind.
Aber daran sieht, dass Ford auch nicht schlechter ist bzw. die anderen nicht besser sind.
Genau.
(leider)
sehe ich genauso!
Fehler / Mangel wird durch nicht beseitigt!
Eine Schande das das KBA da mitspielt!
Gruß
Was hast du dir denn von dem Update erwartet? Dass der Bordcomputer den Akku repariert?
Dein RDKS warnt dich, wenn der Luftdruck in den Reifen nicht stimmt -> Da musst du reagieren und den Fehler selbst beheben/ selbst beheben lassen.
Deine Bremsenverschleißanzeige warnt dich vor abgefahrenen Bremsen -> Da musst du auch den Fehler beheben lassen.
Scheibenwischwasser? ...... Füllt sich auch nicht von selbst auf.
Und jetzt neu: Softwareupdate zur Erkennung von Fehlern im Hochvoltakku -> Musst du auch den Fehler beheben lassen. Nur oh Wunder! Nach dem Update kriegste den Akku entsprechende der Garantieleistungen möglicherweise kostenlos.
Liebe Leut…. könnt ihr mal aufhören, euch hier gegenseitig die Haare auszureißen! Kontroverse Meinungen sind ja gut, aber es ist niemandem damit geholfen, sich hier zu zerfleischen. Wir sind doch zum Austausch hier und zur gegenseitigen Hilfestellung. Wem das Auto so gar nicht mehr gefällt, der soll doch bitteschön verkaufen und Kunde bei VW werden.
Meine Frage: "Gilt die Garantie (10J/240.000km) nach dem Verkauf auch für einen zweiten oder dritten Besitzer" ?
CaptainHook antwortet: "Garantie ist gekoppelt mit VIN#, nicht mit der Eigentümer".
Ford formuliert in einer Mail: "...informieren, dass für Ihr Fahrzeug eine erweiterte Garantie von 10 Jahren bzw. 240.000 km auf die Hochvolt-Batterie besteht".
Das macht micht unsicher:
1. "Garantie für IHR Fahrzeug" bedeutet: "solange es mir gehört" und nicht "Garantie für DAS Fahrzeug".
2. Ein Schreiben mit Unterschrift wäre mir lieber als eine Mail ohne Unterschrift.
Wurde hier in der Runde einem Zweit-/Drittbesitzer die Garantie verlängert ?
Joe61: mir ging es wie dir, eine Garantieverlängerung per Mail schien mir praktisch wertlos. Allerdings wusste ein anderer hier im Forum zu berichten, dass die Verlängerung beim Händler / bei der Vertragswerkstatt elektronisch hinterlegt wird. Ich habe meine Werkstatt noch nicht danach gefragt, werde es aber demnächst machen.
was mir seit dem Update auffällt, ich aber nicht weiß ob das nur Zufall ist:
Bisher wurden nach dem Laden Phantasiereichweiten von 80 - 95 km angezeigt. Nach 200 m warens schon 5 km weniger, nach dem ausschalten und nach einer Stunde einschalten, warens nochmal 15-20 km weniger, ohne das Fahrzeug bewegt zu haben.
Das hab ich jetzt nach 4 Ladevorgängen nicht mehr bemerkt.
Es wurden mir Reichweiten zwischen 61 und 66 km angezeigt. Und auch das runterzählen läuft halbwegs konform zur zurückgelegten Wegstrecke. Außer ganz am Anfang, bis der Akku aufgewärmt war.
Ich beobacht das mal weiter